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Pressemitteilung

Aus der Braunkohle aussteigen und Orte schützen

Zur Braunkohle-Leitentscheidung der NRW-Landesregierung: Überprüfungstermine in der Leitentscheidung sind lediglich eine Beruhigungspille für Klimaschützer

(Düsseldorf/Münster) – „Die Braunkohle-Leitentscheidung der NRW-Landesregierung ist kein Beitrag zum Klimaschutz und rettet auch nicht die durch den Braunkohleabbau bedrohten Dörfer“, so der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen. Eine Verschiebung der Entscheidung über die Zerstörung der Dörfer auf 2026 ist kein Schutz für diese Gemeinwesen, er soll nach Meinung der ÖDP NRW lediglich den Widerstand gegen den Braunkohleabbau besänftigen.

Neben den Checkpoint für den Abriss der Dörfer enthält die Leitentscheidung auch einen Überprüfungstermin für das Jahr 2032, zu dem entschieden wird, ob das letzte Braunkohlekraftwerk bereits 2035 und nicht erst 2038 endgültig vom Netz gehen soll. Auch diese Terminentscheidung beinhaltet lediglich eine „Aufschieberitis“ zur Beruhigung der über den Klimawandel besorgten Bürger und keine klare Entscheidung für einen beschleunigten Braunkohleausstieg. Diese ist aber nach Meinung der ÖDP NRW bitter notwendig, um das 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

Deutschland verursacht weltweit den höchsten CO2-Ausstoß aus Braunkohle-Verstromung. In der Leitentscheidung wird der weitere Betrieb des RWE-Tagebaus Garzweiler II auf die „bereits weitgehend unbewohnten Ortschaften“ Immerath und Lützeratz konzentriert. Der Landesvorstand der ÖDP NRW stellt fest, dass „weitgehend unbewohnt“ nicht „unbewohnt“ bedeutet. Die Zerstörung derzeit noch bewohnter Ortschaften geht daher weiter. „Die Politik der Laschet-Regierung orientiert sich nicht am völkerrechtlich verbindlichen Pariser Abkommen, sondern an den Wünschen von RWE.“ so der ÖDP-Landesvorstand. Damit versündige sich Laschet an zukünftigen Generationen.

 

(Bildquelle: pixabay)

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