Münster/NRW. Der Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) klagt jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) NRW gegen das neue Kommunalwahl-Gesetz. Dieses Gesetz, 2007 vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet, beinhaltet eine neue Gewichtung der Wählerstimmen, „womit wieder eine Sperrklausel eingeführt wird – quasi durch die Hintertür“, so der ödp-Landesvorsitzende und Münsteraner Ratsherr Gerd Kersting.
Bereits 1999 hatte die ödp NRW erfolgreich die 5% Hürde bei Kommunalwahlen mit einer Klage vor dem VGH gekippt. Deshalb sieht der Landesvorstand der…