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Persönlicher Kommentar

Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts!

Ein KLARtext von Rita Nowak, ÖDP-Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin zur NRW-Landtagswahl 2022

Nach den Missbrauchsskandalen und einem ehemaligen Papst, der gelogen hat, haben sich jetzt queere Menschen in katholischen Einrichtungen öffentlich geoutet!

Was ist der Unterschied zwischen Krankenhäusern? Es gibt Krankenhäuser für bestimmte Behandlungen oder mit zentralen Funktionen. Alle dienen sie dem Gemeinwohl und der Daseinsvorsorge und werden bezahlt aus Steuermittel und Versicherungsleistungen. Ein weiterer Unterschied ist die Trägerschaft. Es gibt öffentliche, private und kirchliche Trägerschaften, und damit gibt es dann unterschiedliche Arbeits- und Rechtsverhältnisse und natürlich unterschiedliche Renditeerwartungen.

Öffentliche Krankenhäuser unterliegen dem Personalvertretungsgesetz und Tarifverträgen und bei privaten Krankenhäusern gilt das Betriebsverfassungsgesetz und manchmal Tarifverträge.

Und dann gibt es die kirchlichen Krankenhäuser. Dort gibt es eine Mitarbeitervertretung, deren Recht von kirchlichen Würdenträgern bestimmt wird, die von manchen Mitarbeitenden besondere Normen verlangen, von manchen aber auch nicht. Eine Tarifbindung gibt es nicht, sondern auch hier gelten von der Hierarchie abgesegnete Entgelt-, Eingruppierungs- und Arbeitsbestimmungen.

Hintergrund ist das Grundgesetz mit den Artikeln 136 bis 140, die 1949 von der Weimarer Verfassung übernommen wurden.

Im Grundgesetz heißt es im Artikel 140: "Es besteht keine Staatskirche". Doch tatsächlich ist der Einfluss im Staat heute so groß, wie er seit der Gründung der Bundesrepublik nicht mehr war. Und das, obwohl sich immer mehr Menschen von der Kirche abwenden.

Der Staat billigt den Kirchen nämlich umfangreiche Sonderrechte, wie das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht zu. Und so bestimmen vatikanische Moralvorstellungen heute nicht nur, wer in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft behandelt wird, sondern auch, wer dort arbeiten darf. Immer wieder klagten Mitarbeiter über Kündigungen, weil sie sich scheiden ließen, aus der Kirche ausgetreten waren oder sich zu ihrer Homosexualität bekannt hatten.

Nach meiner Ansicht ergeben sich für die Kirchen daher zwei Fragen: Ist es anständig, staatliche Privilegien zu genießen, wenn sich immer mehr Bürger dieses Staates von den Moralvorstellungen der Glaubensgemeinschaften abwenden? Und: Wären die Kirchen nicht überzeugender, wenn sie ihre Werte in einer öffentlichen Debatte auf den Prüfstand stellen würde, statt sie durchzusetzen, nur weil sie es können?

Und wenn doch, wie anfangs beschrieben, Einrichtungen, das Gleiche tun und die gleiche Finanzierung erhalten, müssten dann nicht auch gleiche Arbeitsbedingungen und-voraussetzungen gelten? Und darf zum Beispiel das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) für bestimmte, eben kirchliche Institutionen, außer Kraft gesetzt werden?

Rita Magdalena Nowak

Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in NRW
der Ökologisch-Demokratischen Partei


Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.