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Pressemitteilung

Kommunale Sperrklausel: NRW-Landtag verfolgt weiter die Behinderung der kommunalen Demokratie

 

(Münster/Düsseldorf) – Die Einführung einer kommunalen Sperrklausel, wie dies der in diesem Gesetzgebungsverfahren mitberatende kommunalpolitische Ausschuss  mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP verabschiedet hat, ist nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) ein „Anschlag auf die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen“.

 

"Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hatte in seinen Entscheidungen zu den Klagen der ÖDP von 1999 und 2008 klar festgestellt, dass dies nur bei einer schweren Störung der kommunalen Demokratie verfassungsgemäß sei. ", erklärt Gerd Kersting, Landesvorstandsmitglied der ÖDP NRW. Die Großparteien SPD, CDU und GRÜNE sind jedoch jeden Nachweis einer derartigen Störung schuldig geblieben.

 

Vielmehr geht es nach Meinung der ÖDP diesen Parteien lediglich um Erhalt von Macht und Pfründen, unter Ausschaltung von kleineren Parteien und Wählergemeinschaften.

 

Die ÖDP hat sich mit weiteren Kommunalparteien zur „Kommunalparteienkonferenz“ zusammengeschlossen und bereitet derzeit eine Verfassungsklage gegen die Behinderung der kommunalen Demokratie durch eine verfassungswidrige Sperrklausel vor.

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