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Unterstützungsunterschriften bleiben Pflicht für nicht etablierte Parteien!

Hintergrundinfo:

Am 18. Dezember 2024 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage der ÖDP gegen die hohen Unterschriftenhürden für die Zulassung zur Bundestagswahl abgewiesen.

„Kleine Parteien haben in der Demokratie eine wichtige Funktion: sie sorgen dafür, dass die im Parlament vertretenen Parteien nicht in Selbstgefälligkeit erstarren.

Wer es den kleinen Parteien unnötig schwer macht, beschädigt das Vertrauen in den demokratischen Prozess.

In diesem Sinne ist die heutige Entscheidung aus Karlsruhe absolut nicht zeitgemäß und wird die bestehende Politikverdrossenheit weiter verstärken.”
(Zitat: Helmut Kauer, Mitglied des Bundesvorstand ÖDP)
 

Unterschriften sammeln statt Wahlkampf!

Bei der Bundestagswahl 2025 werden viele Parteien wohl gar nicht auf dem Stimmzettel stehen.

Einfach, weil sie 27.000 Unterstützungsunterschriften nicht rechtzeitig sammeln konnten!

Aktuelles aus dem ÖDP-Landesverband NRW

Lokalnachrichten aus den NRW-Kreisverbänden

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50 Jahre Grenzen des Wachstums

ÖDP missbilligt Verhalten der Querdenker-Bewegung

Die ÖDP distanziert sich von der sogenannten Querdenker-Bewegung sowie von wesensähnlichen Gruppierungen wie „Corona-Rebellen“, „Stay Awake“ und „Nicht ohne uns“, weil ihr Verhalten nicht mit den Grundsätzen der ÖDP vereinbar ist.

Die Zusammenarbeit mit Rechtsradikalen, antisemitische Äußerungen, Aufrufe zu Gewalt, persönliche Beleidigungen und die Verbreitung unhaltbarer Verschwörungsmythen wird innerhalb dieser Gruppierungen mindestens geduldet, schlimmstenfalls gutgeheißen. Die ÖDP lehnt eine Unterstützung solcher Protestbewegungen (z.B. durch Teilnahme an ihren Demonstrationen) daher ab.

Beschluss vom ÖDP-Bundesparteitag 2021

Grundsatzbeschluss zur Abgrenzung gegen Rechts (BPT 1989)