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Pressemitteilung

ödp fordert Nachbesserung beim KiBiz

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) NRW kritisiert den Gesetzentwurf des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Landtag Düsseldorf. „Wäre die ödp im Landtag, würden wir dem Gesetz die Zustimmung verweigern“, so der Landesvorsitzende Gerd Kersting am Rande des kürzlich abgehaltenen Landesparteitages in Münster. „Denn der geschaffene Konsens zwischen Familienminister Laschet und der Kirche, den Kommunen und den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege findet sich im Referentenentwurf unzureichend wieder. Diese minimalen Veränderungen sind nach Ansicht der ödp nicht zufrieden stellend.“

Der Gesetzentwurf sei nach Mitteilung der ödp aus folgenden Gründen nicht akzeptabel: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger von Einrichtungen aller Städte und Gemeinden in NRW haben erhebliche Mehrkosten, die nicht ausgeglichen werden, zu tragen. Das widerspricht dem Konnexitätsprinzip und verstößt damit gegen das Grundgesetz Artikel 104a.

„Außerdem führen sachliche Gründe zu geringerer Flexibilität bei den Öffnungszeiten sowie zu Kinder- anstatt Gruppenpauschalen, was wiederum die Finanzierung der Kitas unkalkulierbar macht. Eine Regelung über privat finanzierte Agenturen, wie es zum Beispiel bereits im Raum Wuppertal stattfindet, wäre erheblich flexibler und für Eltern wie Kommunen kostengünstiger, als die ausschließlich staatlich- und kirchliche Betreuung von Kindern“, so Kersting weiter.

 

Hierzu kritisiert die ödp NRW vor allem den Ausbau der Betreuung unter dreijährigen Kinder, vor allem vor dem Hintergrund der durch KiBiz verursachten Verschlechterung der personellen und sächlichen Ausstattung von Einrichtungen im Einzelnen und der damit verbundenen Betreuungsleistung insgesamt.

 

„Eine dadurch zu befürchtende Qualitätsverschlechterung in der Kinderbetreuung sowie die Aushöhlung der kommunalen Haushalte sind nicht hinnehmbar.

Dazu kommt, dass Elternbeiträge bezahlbar bleiben müssen“, so die ödp NRW in ihrer Pressemitteilung. „Und so lange wie die Bundesregierung das seit dem 01.01.2007 eingeführte Elterngeld nicht nachbessert, sei ein zusätzliches Landes-Erziehungsgehalt einzuführen, um gerade die Eltern nicht zu benachteiligen, die ihre unter dreijährigen Kinder zu Hause erziehen. Denn Erziehungsarbeit ist eine gesamtgesellschaftliche Leistung, die honoriert werden muss“, so Kersting abschließend.

(gk)

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