Pressemitteilung
Safe Harbor-Entscheidung des EuGH:
Europäische Kommission in ihre Schranken verwiesen
(Brüssel/Düsseldorf/Münster) - Die Europäische Kommission wurde nach  Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens  in der „Safe Harbor“-Entscheidung vom EuGH in ihre Schranken verwiesen.  Das Gericht hatte die Datenschutzvereinbarung der Kommission mit den USA  kassiert. Dabei hat es festgestellt, dass die Kommission ihre  Kompetenzen überschritten hat.
 Diese Entscheidung des EuGH hat Ausstrahlungswirkung über den  entschiedenen Sachverhalt hinaus, so die ÖDP. Das Gericht machte  deutlich, dass der Glaube der Kommission an die eigene, grenzenlose  Machtvollkommenheit vor der Justiz nicht standhält. Zwar schwächen die  europäischen Verträge die Stellung der gewählten Volksvertreter  gegenüber der der Exekutive zuzurechnenden Kommission. Die Justiz war  aber nicht bereit, die grenzenlose Ausdehnung dieses Machtanspruchs für  rechtens zu befinden.
 Für die ÖDP ist diese höchstrichterliche europäische Entscheidung ein  wichtiger Schritt von der europäischen Bürokratie zu einer europäischen  Demokratie. Die europäischen Kommissare sollten zur Kenntnis nehmen,  dass auch ihre Kompetenzen Grenzen haben, die auf dem Klagewege von den  Gerichten verteidigt werden. Hier ist deutlich mehr Respekt vor dem  demokratischen Souverän, dem Volk, angebracht.
 Insgesamt sieht die ÖDP-NRW einen dringenden Bedarf zur Demokratisierung  der EU und zum Rückbau der von Allmachtgefühlen beseelten überbordenden  Bürokratie.