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Pressemitteilung

Totalversagen der Bundesregierung im Naturschutzrecht

Deutschland hat Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht umgesetzt - EU-Kommission reicht Klage beim EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Düsseldorf/Münster) – Fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH) fällt die Bundesregierung durch deren Nichtbeachtung auf. „Ein Unding“, so der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen. Jetzt hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

 

Es gibt viele verbale Ankündigungen für mehr Naturschutz in Deutschland. Damit taten sich nicht nur diese Bundesregierung, sondern auch deren Vorgängerregierungen hervor. In Ankündigen top, im Umsetzen ein Flop, so die Naturschutzpolitik in Deutschland seit fast 30 Jahren. Alle Bundesregierungen waren nicht in der Lage, die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie umzusetzen. Dabei hatte die EU-Kommission bereits vor sieben Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, vor einem Jahr folgte eine „begründete Stellungnahme“. Die Missstände behoben wurden in der ganzen Zeit nicht.

Die FFH-Richtlinie dient der Erhaltung der Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen. Sie ist damit ein wichtiger Baustein zum Artenschutz und dem Erhalt der Biodiversität. Sowohl im „Europäischen Green Deal“ als auch in der „EU-Biodiversitätsstrategie“ wird auf die Wichtigkeit hingewiesen, dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegenzuwirken und die Biodiversität zu schützen und wieder herzustellen. Dass diese Ziele nunmehr von der EU-Kommission gegen Deutschland und die Bundesländer auf dem Klageweg durchgesetzt werden müssen, ist ein Armutszeugnis für Deutschland, aber auch für NRW.

Hier wird überdeutlich, dass die Ankündigungspolitik und die realen Handlungen der früheren und derzeitigen Bundes- wie Landesregierungen massiv auseinanderfallen. Die EU-Kommission erklärt hierzu: „Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.“ Und weiter: „Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.“

Bund und Länder müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass für insgesamt 4.606 Gebiete keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele ausgewiesen wurden; mit erheblichen Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahmen.

Die ÖDP hat in Bayern ein Volksbegehren zum Artenschutz mit dem Titel „Rettet die Bienen“ initiiert. Dieses wurde erfolgreich durchgesetzt. Die ÖDP NRW fordert auch für NRW ein solches Volksbegehren. Eine Volksinitiative in NRW für mehr Artenvielfalt ist zwar ein wichtiges Zeichen. Daher unterstützt die ÖDP NRW auch dieses Vorhaben. Die mangelnde Umsetzung einer EU-Richtlinie – auch in NRW – zeigt überdeutlich, dass es nicht ausreicht, den Artenschutz und die Artenvielfalt lediglich auf die Tagesordnung des Landesparlaments zu bringen. Die Klage der EU-Kommission beweist, dass dies nicht zum Erfolg führt. Es ist vielmehr an der Zeit, dass die Umweltverbände auch in NRW „Nägel mit Köpfen“ machen, und ein Gesetzesvorhaben für mehr Artenschutz und Artenvielfalt in Form eines Volksbegehrens auf den Weg zu bringen.

Die ÖDP NRW steht für ein Volksbegehren bereit. Sie sieht sich auf diesem Weg durch die Klage der EU-Kommission bestärkt. Die jahrzehntelange mangelnde Tätigkeit der Landesregierungen in Sachen Artenschutz macht nach Meinung der ÖDP NRW deutlich, dass diese Lethargie nicht parteienspezifisch ist. Auch die frühere Rot-Grüne-Landesregierung hat hier keine entscheidenden Schritte zur vollständigen Umsetzung der FFH-Richtlinie in die Wege geleitet.

 

Link zur Pressemitteilung der EU-Kommission vom 18.02.2021: ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_412

 

Bildquelle: Pixabay_12205390

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