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Pressemitteilung

Verfassungswidrige Kommunale Sperrklausel muss fallen.

24. Oktober 2017: Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof

(Düsseldorf/Münster) – Am 24. Oktober 2017 verhandelt der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen die Klagen gegen die wieder eingeführte Sperrklausel im Kom-munalwahlrecht. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) klagt zusammen mit der Tierschutzpartei gegen diese Sperrklausel. Bereits zweimal hatte der Verfassungsgerichtshof auf Klage der ÖDP eine Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz von NRW für verfassungswidrig erklärt. Die ÖDP geht davon aus, dass auch der dritte Versuch vor den Schranken des Verfas-sungsgerichts scheitern wird.

Die Landtagsmehrheit aus SPD, CDU und GRÜNE hatte erneut eine kommunale Sperrklausel für das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Dies stellt nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens einen politischen Offenbarungseid dieser drei Parteien in der NRW-Kommunalpolitik dar. Nachdem die Wähler andere Gruppierungen in die Kommunalparlamente gewählt haben, wollen CDU, SPD und GRÜNE diese Sitze nicht durch bessere Politik, sondern durch Verfassungstrickserei für ihre eigenen Parteifreunde zurückgewinnen. Nicht der Souverän, der Wähler, hat nach Meinung dieser Parteien über die Zusammensetzung der Räte zu entscheiden, sondern eine Landtagsmehrheit.

"Diesen Anschlag auf die Demokratie hätte ich ja von der CDU und SPD erwartet. Aber dass die GRÜNEN hier mitmachten zeigt einmal mehr, dass bei der ehemals grünen Partei Egoismus vor dem Respekt vor Wählerinnen und Wähler steht." so der Landesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens, Benjamin Jäger. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ bestimmt Artikel 20 (2) des Grundgesetzes. Und Artikel 21 regelt weiter: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“

CDU, SPD und GRÜNE scheinen diese Verfassungsregelung verkehrt zu haben:
Alle Staatsgewalt geht nach ihrer Meinung offenbar von den etablierten Parteien aus und das Volk wirkt bei der Willensbildung bestenfalls mit. So hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. April 2016 die verfassungsmäßige Verteilung zwischen Parteien und Wähler auf den Kopf gestellt. Der 10. April 2016 ging als „Tag des Verfassungsbruchs“ in die Geschichte des Landes ein.

CDU, SPD und GRÜNE haben sich hierbei einen gesetzgeberischen Trick zur Umgehung des Grundgesetzes und der Urteile des Verfassungsgerichtshofs NRW einfallen lassen. Eine Sperrklausel im Wahlgesetz ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs mit der verfassungsmäßigen Ordnung nicht vereinbar. Diese hätte vor dem Verfassungsgericht keine Chance auf Bestand gehabt. So hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in zwei Entscheidungen auf Klagen der ÖDP in den Jahren 1999 und 2008 klar festgestellt, dass eine derartige Sperrklausel verfassungswidrig ist.

Durch die Einfügung der Sperrklausel in die Landesverfassung glaubten CDU, SPD und GRÜNE, das Grundgesetz umgehen zu können. Die Entscheidung der Landtagsmehrheit ist vor dem Hintergrund und in Kenntnis dieser Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen offensichtlich auf eine Verfassungsumgehung angelegt. Sie stellt somit nach Meinung der ÖDP einen „offenen Verfassungsbruch mit Ansage“ dar.

Statt durch bessere Politik die Wähler zurückzugewinnen, greifen diese etablierten Parteien.in die formale Trickkiste. "Ein unglaublicher Angriff auf unsere Demokratie und ein klarer Schlag ins Gesicht von lokalen Interessengruppen und Parteien, die sich, wie auch die ÖDP, bereits an vielen Stellen etabliert haben." so der ÖDP-Landesvorsitzende Jäger. Der Wähler wird diese offensichtliche Missachtung seines Willens hoffentlich bei der Bundestagswahl an diese drei Parteien zurückzahlen.

Vor allem im Zusammenspiel dieser neuen Sperrklausel mit den Zugangsbedingungen zur Kommunalwahl und der Ein-Stimmen-Regelung des Wahlrechts stellt nach Meinung der ÖDP nicht eine Sperrhürde von 2,5 % dar, sondern einen Hürdenlauf für nichtetablierte Parteien und Wählergruppierungen. CDU, SPD und GRÜNE schufen sich hier einen „Streichelzoo“ für etablierte Parteien, in dem andere Wählergruppierungen das gegenseitige Geschachere nur stören.

Die Bürgerinitiativen, Wählergruppierungen und kleinen Parteien, die durch die diversen Sperrhürden für die nächste Kommunalwahl in NRW ausgeschaltet werden sollen, vertreten immerhin 10 % der Wähler. Nur noch 40,3 % der Wahlberechtigten haben bei der letzten Kommunalwahl in NRW der CDU, SPD oder den Grünen ihre Stimme gegeben. Diese Bürgervertretung drängen jetzt die etablierten Parteien aus Bequemlichkeit und zum Erhalt ihres „Machtklüngels“ aus den Kommunalparlamenten, so die ÖDP. Das Ziel der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Kommunalparlamente stellt ein reines Scheinargument dar. Die drei Parteien sind jeden Beweis einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit der Kommunalparla-mente schuldig geblieben. Lediglich konnten sie argumentieren, dass diese alternativen Parteien und Wählergruppierungen unbequem waren. Aber deshalb hatte sie ja der Wähler diese in die Kommunalparlamente gewählt.



Die Vielzahl der Gruppierungen in den Parlamenten ist das Ergebnis des Wählerwillens und der ungenügenden Akzeptanz der etablierten Parteien. Offenbar vertreten die etablierten Parteien aber die Meinung, wenn der Wähler in ihrem Sinne falsch wählt, dann sei es an der Zeit, das Kommunalwahlrecht zu manipulieren. Dies wirft ein düsteres Licht auf das Demokratieverständnis dieser Parteien, so die ÖDP.

Statt durch bessere politische Arbeit an ihrem Kommunalwahlergebnis zu arbeiten, ist es das Ziel dieser drei Parteien, durch Verfassungsmanipulation ihr Abgeordnetenzahl in den Kommunalparlamenten zu erhöhen. Damit sichern sie sich die Pfründe für ihre Parteigenossen.

Die ÖDP setzt ihre Hoffnung in den Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, dass dieser diese dreiste Verfassungsmanipulation beendet.

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