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Termin

Landesmitgliederversammlung der ÖDP NRW

ÖDP Landesverband NRW

05.06.2021
11:00 - 17:30
Oberhausen, Luise-Albertz-Halle, Düppelstr. 1

Landesmitgliederversammlung der ÖDP NRW zur Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl 2022; gegebenenfalls wird das Endedatum dem Tagungsverlauf angepasst. Alle Gewählten bitte noch Zeit mitbringen für die erforderlichen Formulare, Videos und Fotos. Bitte an alle Kandidierenden: Bitte, soweit das 30 Sekunden-Video gewünscht ist, einen Text schon mal vorab vorbereiten.

 

Die Veranstaltung findet als Präsenzveranstaltung statt.

Daher sind folgende Hygieneregeln gemäß Coronaschutzverordnung zu beachten:

 

§ 2 Mindestabstand

Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist oder die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist.

 

·         § 3 Mund-Nase-Bedeckung

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der Einhaltung einer Mindestabstands bei den nach dieser Verordnung ausnahmsweise zulässigen Zusammenkünften, Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Nach Absatz 6 kann die Maske aus „anderen Gründen (zum Beispiel Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen)" vorübergehend abgelegt werden.

 

·         § 4 Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen

Hygieneanforderungenbei Angeboten und Einrichtungen mit Kunden- oder Besucherverkehr:

o Gelegenheiten zur Händehygiene

o Reinigung aller Kontaktflächen und Sanitärbereiche

o Reinigung aller eingesetzten Gegenstände/Werkzeuge

o Spülen von Geschirr und Waschen gebrauchter Textilien bei mind. 60 Grad Celsius

o Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten

o dauerhaftes Lüften

 

·         § 4a Rückverfolgbarkeit

Nach Absatz 3 istbei Veranstaltungen nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 die besondere Rückverfolgbarkeit sicherzustellen:

o Name

o Adresse

o Telefonnummer

o Zeitraum des Aufenthalts

o Sitzplan

 

 

Der Landesvorstand empfiehlt dringend einen Corona-Test, nicht älter als 48 Stunden.

 

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