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Termin

Ordentlicher Landesparteitag der ÖDP NRW in Münster

ÖDP Landesverband NRW

06.11.2021
10:00 - 18:00
Stadthalle Hiltrup, Westfalenstraße 197, 48165 Münster

Ordentlicher Landesparteitag der ÖDP NRW

Ort: Stadthalle Hiltrup, Westfalenstraße 197, 48165 Münster

WegbeschreibungMaps: https://goo.gl/maps/PxaT21xephY1FD738

 

Zur Tagesordnung

Hinweise zur Antragstellung

§ 11 Anträge zum Landesparteitag
Auszug aus der Landessatzung der ÖDP NRW (S. 4-5)

§ 11.1

(1) Anträge zum ordentlichen Landesparteitag müssen bis spätestens zehn Wochen vor Parteitagsbeginn bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.
(2) Anträge zu außerordentlichen Landesparteitagen können nur von denjenigen gestellt werden, die gemäß §10.2 seine Einberufung erwirkt haben. Sie müssen zugleich mit der Erklärung, dass die Einberufung des außerordentlichen Parteitages verlangt wird, eingereicht werden. Die in Abschnitt 11.5 genannten Antragsarten können nicht zu außerordentlichen Parteitagen gestellt werden.
(3) Anträge sind mit einer Begründung zu versehen. Fehlt eine solche Begründung, ist dem Antragsteller bis zum Ende der Frist nach § 11.2 (1) Gelegenheit zu geben, eine Begründung nachzureichen.

§ 11.2
(1) Änderungsanträge müssen spätestens vier Wochen vor dem Landesparteitag schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Sie müssen den Parteitagsdelegierten bis spätestens zwei Wochen vor dem Parteitagstermin zugesandt werden.
(2) Änderungsanträge zu einem außerordentlichen Landesparteitag müssen mindestens fünf Tage vor dem Parteitag schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Sie werden den stimmberechtigten Parteitagsmitgliedern spätestens zu Beginn des Parteitages übergeben.

§ 11.3 Anträge bzw. Änderungsanträge zum Landesparteitag können stellen:

  • a) mindestens acht Delegierte des Landesparteitages gemeinsam
  • b) jede Mitgliederversammlung oder jeder Parteitag eines Kreis- oder Bezirksverbandes
  • c) der Landesvorstand und die Bezirksvorstände
  • d) jede vom Landesparteitag eingesetzte Kommission im Rahmen ihres Auftrags
  • e) jede vom Landesparteitag anerkannte Parteivereinigung durch ihre satzungsgemäße Mitgliederversammlung oder ihren Vorstand
  • f) jeder vom Landesparteitag anerkannte Arbeitskreis
  • g) mindestens 10% der Mitglieder des Landesverbands durch Unterschrift
  • h) der Landeshauptausschuss
  • i) jeder Kreisvorstand
  • j) der Landesvorstand der Jungen Ökologen Nordrhein Westfalen
  • k) die Landesmitgliederversammlung der Jungen Ökologen Nordrhein-Westfalen

§ 11.4
Initiativanträge können von mindestens zehn stimmberechtigten Mitgliedern des Landesparteitags gemeinsam gestellt werden. Für die Aufnahme in die Tagesordnung bedürfen sie der Zustimmung des Landesparteitags.

§ 11.5
Anträge auf Auflösung des Landesverbandes, Änderung der Satzung oder Abwahl des von Personen, die nach §8.2 vom Landesparteitag zu wählen sind, können nicht Gegenstand von Initiativanträgen sein.

§ 11.6
(1) Wenn Anträge auf dem Landesparteitag nicht behandelt werden, kann der Landesparteitag diese an den Landeshauptausschuss, den Landesvorstand oder eine gewählte Kommission des Landesverbandes zur Beschlussfassung verweisen. Die in Abschnitt 11.5 genannten Arten von Anträgen sind hiervon ausgenommen.
(2) Trifft der Landesparteitag für einen nicht behandelten Antrag keine Verweisentscheidung, so entscheidet der Landesvorstand, ob die Anträge und eventuell zugehörige Änderungsanträge unverändert dem nächsten Landesparteitag vorgelegt oder an die Antragssteller zur Überarbeitung und Neueinreichung zurückverwiesen werden.

§ 11.7
Das Verfahren auf dem Landesparteitag bestimmt eine Geschäftsordnung. Bis zu ihrem Erlass durch den Landesparteitag gelten die Bestimmungen des Bundesverbandes sinngemäß.

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