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Demokratie

Die Demokratie ist zu stärken. Daher tritt die ÖDP für eine klare Trennung von Wirtschaft und Politik ein. Konzernspenden an Parteien müssen verboten werden. Ebenso müssen Politiker ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen.

Frei von Konzernspenden
Parteispenden von Konzernen und Verbänden müssen verboten werden!

Konzerne und Verbände überweisen jedes Jahr hohe Beträge als Spenden an CDU, CSU, SPD, FDP und an die Grünen (die genauen Summen sind im Internet unter www.gekaufte-politik.de) einzusehen. Wir halten dies für eine Form von legaler Bestechung und haben uns selbst verpflichtet, solche Spenden nicht anzunehmen. Wir fordern die klare Regel im Parteiengesetz: Spenden von juristischen Personen an Parteien müssen verboten werden. Die ÖDP nimmt als einzige Partei keine Spenden von Konzernen und Verbänden an. Sie ist deshalb absolut unabhängig.

Wahlalter auf 16 Jahre senken
Von den Befugnissen und Aufgaben der Bundesländer ist die Bildungshoheit die Entscheidende. Insofern ist es unverständlich Jugendlichen ab 16 das Wahlalter bei Kommunalwahlen zu gestatten (was völlig sinnvoll ist), es Ihnen aber wenn es sie am meisten betrifft, nämlich im Schul- und Hochschulbereich, nicht zuerkennt.

Gerechteres kommunales Wahlrecht
Das aktuelle Einstimmenwahlrecht bei den Kommunalwahlen in NRW ist veraltet und bietet kaum Möglichkeiten die persönlichen Vorlieben und politischen Vorstellungen zu wählen. Daher ist dieses Wahlrecht auch in fast allen anderen Bundesländern modernisiert worden.
Auch in NRW muss ein kommunales Wahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren, also ein Wahlrecht, bei dem man auch Kandidaten unterschiedlicher Parteien wählen kann und zudem mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben kann, eingeführt werden. Die ÖDP NRW unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Vorschläge für ein neues Wahlrecht von Mehr Demokratie e.V. (nrw.mehr-demokratie.de).

Für mehr Demokratie
Politikverdrossenheit, Wahlmüdigkeit, Desinteresse – dies sind nur einige Symptome für den aktuellen Zustand unserer Demokratie. Doch eine Gesellschaft lebt von dem Engagement und der aktiven Mitwirkung aller. Die demokratische Verantwortung jeder und jedes Einzelnen bildet das Fundament der Demokratie.

Deshalb macht sich die ÖDP stark für drei Säulen der Demokratie:

  • Repräsentative Demokratie (Parlament u.a.)
  • Direkte Demokratie (Volksinitiativen etc.)
  • Partizipative Demokratie (Permanente Bürgerbeteiligung an demokratischen Prozessen wie z.B. bei städtischen Budgets)


Kein Freikaufen von Straftaten
"Die Kleinen hängt man, die Großen können sich freikaufen." Bundesratsinitiative zur Änderung des §153a ermöglicht die Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage. Diese Regelung von 1975, zur Entlastung der Justiz bei Massendelikten von geringer Schuld gedacht, wurde 1993 massiv ausgeweitet und dient heute in großem Umfang der Haftverschonung bei Wirtschaftskriminalität oder prominenten Angeklagten. Die ÖDP tritt dafür ein, die Regelung von 1975 auf den ursprünglichen Zweck zurückzuführen, um dem Rechtsstaat und dem Rechtsempfinden der Bürger gerecht zu werden.

Wirksame Bekämpfung der Korruption
Korruption zerstört das Vertrauen in den Rechtsstaat und gefährdet, wie das Beispiel Siemens zeigt, in erheblichem Umfang Arbeitsplätze. Polizei und Staatsanwaltschaft ist in Zusammenarbeit mit anderen Behörden der Einblick in die Finanzaktionen der Tätergruppen und der Zugriff auf illegale Gewinne zu erleichtern. Dazu gehört die verfassungskonforme Neufassung der Vermögensstrafe ebenso wie der Ausschluss bestechender Unternehmen von öffentlichen Aufträgen (Korruptionsregister).

Nebeneinkünfte veröffentlichen
Veröffentlichung aller „Nebeneinkünfte“ der Landtagsabgeordneten, Staatssekretäre und Minister!
Die Bürger haben ein Recht, die Unabhängigkeit der PolitikerInnen zu überprüfen. Dazu muss er sich ohne großen Aufwand darüber informieren können, welche Nebeneinkünfte ein Politiker bezieht und welche Leistungen er für wen erbringt.

Aufsichtsräte für Politiker tabu!
Politiker, egal, ob auf kommunaler oder höherer Ebene dürfen nicht einem Aufsichtsrat einer
nicht-öffentlichen Firma angehören, da ansonsten Verstrickungen zwischen persönlicher und politischer Arbeit nicht mehr ausgeschlossen werden können.

Wechselverbot für Politiker
Der unmittelbare Wechsel von Politikern und Beamten in die Wirtschaft muss gesetzlich verboten werden. Nicht nur Ex-Kanzler Schröder und Ex-Bundesminister Müller, auch der ehemalige Bayerische Wirtschafts- und Verkehrsminister Wiesheu sowie der Ex-Umweltminister Werner Schnappauf haben schlechte Beispiele gegeben: Erst am Kabinettstisch, dann ohne Übergang an den Schalthebeln der wirtschaftlichen Macht! Eklatant der Fall Bruno Thomauske, der zunächst im Bundesamt für Strahlenschutz die Zwischenlager an den Atomkraftwerken genehmigte und dann zum Atomkraftwerksbetreiber Vattenfall wechselte. Erst nach einer mindestens 2-jährigen Übergangsfrist sollten ehemalige Berufspolitiker bezahlte Funktionen in Unternehmen annehmen dürfen.

Rechtsweg garantieren
Das Grundrecht der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) ist auch auf der Landesebene zu wahren. Die Streichung des außergerichtlichen Widerspruchsrechts gegen kommunale Verwaltungsakte in NRW halten wir für verfassungswidrig, weil ärmere Bevölkerungsschichten sich die Gerichtsgebühren vor den Verwaltungsgerichten nicht leisten können. Daher wird die ÖDP das kommunale Widerspruchsrecht wieder einführen.