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Wirtschaft, Arbeit und Finanzen

Gemeinwohlansätze - grundsätzliche Rahmenbedingungen

Gemeinwohl in Gesetzen und Verordnungen
Im Grundgesetz, Artikel 14 (2) ist verankert: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Dieser Artikel stellt für die ÖDP einen Auftrag für eine gemeinwohlorientierte Wirtschaftsordnung dar. Dieser wird ergänzt durch Art 1 (1) GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit muss daher dem Gemeinwohl dienen.

Gemeinwohl im Verwaltungshandeln
Daseinsvorsorge ist Teil der Gemeinwohltätigkeiten der Kommunalen- und Landesverwaltung. Daraus resultierend müssen sie sich als Fördernde, Fürsprechende und Multiplikatoren der Ideen und Werkzeuge der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) einsetzen. Insbesondere im Rahmen ihrer Wirtschaftsförderung stehen dem Land und den Kommunen zahlreiche Möglichkeiten zur Verankerung der GWÖ zur Verfügung, z.B. die Bekanntmachung der GWÖ in den lokalen Medien, Veranstaltungen mit GWÖ-Pionieren aus der Unternehmerschaft etc.

Gemeinwohlansätze: Vergaberichtlinien als Instrumente des Landes und der Kommunen der Umsetzung
Das Vergaberecht bietet gemeinwohlorientierten Handlungsspielraum:
Nach der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung (VwV Beschaffung) können nachhaltige Ziele bei der Beschaffung berücksichtigt werden. Kommunen können sich im Rahmen der Gesetze mit einem entsprechenden Ratsbeschluss selbst Ziele oder Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung und Investition setzen. Aufgrund der derzeitigen Umwelt- und Klimasituation sowie zur Sicherung des sozialen Gleichgewichts ist dies besonders erforderlich.
Eine weitere zentrale Vorschrift für die Einbindung nachhaltiger Aspekte sind bei der Vergabe die Qualität und Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen. (§ 97 Abs. 3 sowie §124 Abs 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Gemeinwohlansätze: Gemeinwohl als Anforderung an die Wirtschaft von NRW

  1. Öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sollen, als ökologisch-soziale Ergänzung zur Finanzbilanz, eine Gemeinwohl-Bilanz erstellen und damit aktiv ihren Beitrag zum Gemeinwohl darstellen.
  2. Für die Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz von privaten Unternehmen sollen u.a. steuerliche Anreize und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung systematisch an das Ergebnis einer Gemeinwohl-Bilanz geknüpft werden.
  3. Alle Kommunen erstellen eine Gemeinwohl-Bilanz und entwickeln sich zu vorbildlichen Gemeinwohl-Kommunen.
  4. Förder- und Konjunkturmaßnahmen wie Förderdarlehen, Gründungszuschüsse, Bürgschaften, Neuansiedlung von Unternehmen, Baugenehmigungen, (digitale) Infrastrukturförderung, werden in Abhängigkeit vom (positiven) Gemeinwohl-Bilanz- Ergebnis vergeben.
  5. Einkauf und Auftragsvergabe sollen landesweit unter Einbeziehung ökologischer und sozialer Kriterien erfolgen. Eine positiv auditierte Gemeinwohl-Bilanz wird als ein Kriterium bei der Vergabe herangezogen.
  6. Finanzierungen berücksichtigt ökologische und ethische Aspekte.
  7. Investitionsentscheidungen werden entsprechend ihrer ökologischen und sozialen Auswirkungen bewertet und getroffen.
  8. Eine widerstandsfähige Liefer- und Wertschöpfungskette soll in den Regionen aufgebaut werden. Regionale Produktion und Wirtschaftskreisläufe sind daher zu bevorzugen. Internationalität und lokales Wirtschaftshandeln müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Gemeinwohlansätze: Förderung von Start-ups mit Gemeinwohl-Gedankengut
Gemeinwohl- und nachhaltigkeitsorientierten Existenzgründungen sind vom Land zu fördern. Hierbei muss das Geschäftsmodell von Anfang an auf die Gemeinwohlbilanz ausgerichtet sein. Die Gründung von Gemeinwohl-Labs sind zu unterstützen. Hierbei ist die bereits bestehende Schnittstelle des Kompetenzzentrum (CSR) zur gesellschaftlichen Verantwortung im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaften des Landes NRW auszubauen.

Kreislaufwirtschaft heißt von der Natur zu lernen
Alles wird in der Natur wiederverwertet. Über verschiedene Phasen und Zwischenprodukte wird dies immer wieder verwendet und dient damit anderen zum Leben. Deshalb sind Produkte immer wieder zu reparieren und umzunutzen.
Die Natur produziert keine Müllberge. Sie ist ein geschlossenes Kreislaufsystem. Dies muss in allen Bereichen unseres Handelns adaptiert werden. Das ist dadurch zu erreichen, dass bereits bei der Förderung von Rohstoffen und deren Verwendung die Rückführung in einen verwendbaren „Rohstoff“ gewährt und bereits bezahlt werden muss. Dadurch führt das Recycling zu einem Upgrading. Eine krisenfestere Wirtschaft ist ein positives Ergebnis.

Die ÖDP fordert den Ausbau eines geschlossenen Kreislaufsystems, ähnlich des natürlichen. Das stellt eine hohe Wiederverwertungsrate sicher.

Transparenz und faire Märkte
Wir brauchen eine Nachverfolgungsmöglichkeit von allen in einem Produkt verarbeiten Stoffe und Teile. In Zeiten des Internets lässt es sich ohne großen Aufwand darstellen und für alle Interessierte recherchieren. Dadurch können wir beim Kauf eines Produktes selbst in Erfahrung bringen, ob dieses Produkt oder jenes besser in unser Wertesystem passt. Nicht der Preis allein entscheidet, sondern auch die Herkunft und die Produktionsbedingungen. Das sorgt auf Dauer für einen fairen Welthandel.

Heimat ist dort, wo man sich kennt und wohlfühlt
Heimatverbundenheit drückt sich auch in der Vielfalt an Produkten aus einer Region aus oder zumindest in der Möglichkeit solche vor Ort zu erwerben. Menschen identifizieren sich mit Produkten aus ihrer Heimat. Dazu dürfen die Auflagen für kleine und mittelgroße Firmen (KMUs) nicht an den Maßstäben von Großbetrieben und Konzernen gemessen werden, ohne jedoch ein Mindestmaß an Regeln zu unterschreiten. KMUs dürfen nicht die gleiche (bürokratische) Last tragen wie die „Großen“, das schadet regionalen kleinen Unternehmen massiv und entzieht ihnen auf Dauer die Wettbewerbsfähigkeit. Zum Ausgleich der Größennachteile hat sich das Land NRW pro Betrieb, der in NRW ansässig ist, mit einem für alle Betriebe - unabhängig von der Betriebsgröße - "Bürokratie-Zuschuss" zu beteiligen. Als Einstiegsbetrag sollte pro Jahr eine Zahlung von 1.000 € erfolgen. Für Großbetriebe "Peanuts", für Kleinbetriebe eine Hilfe zum Überleben.

Darüber hinaus muss den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden bei Investitionsentscheidungen die Auswirkungen auf die regionalen Wirtschaftskreisläuft mit zu berücksichtigen. Zudem sorgen gerade die KMUs für eine gewisse Unabhängigkeit vom Welthandel. Diese Bedeutung wurde uns in der Pandemie bewusst. Wirtschaftliche Stabilität in unserem Land hängt entscheidend von den regionalen Unternehmen ab.

Damit unsere kleinen Läden in unserer Nachbarschaft keine Amazonen werden
Der Online-Handel hat in der Pandemie enorm zugelegt, weil die kleinen Läden in den Regionen Zwangsgeschlossen wurden. Viele vermissten das Erlebnis des Einkaufens. Dies war ein Vorgeschmack auf Zeiten, in denen es nur noch den Online-Handel geben wird. Das lokale „Dorfradio“ würde ebenfalls verloren gehen, wenn die kleinen Geschäfte in der Nachbarschaft geschlossen würden. Ein nicht zu unterschätzendes Bindeglied in einer Kommune ginge damit verloren. Daher brauchen wir in NRW eine Stärkung der örtlichen und fußläufige Nahversorgung. Des Weiteren ist dafür zu sorgen, dass die Innenstädte wieder an Attraktivität und Lebensqualität gewinnen.

„Lass Dir die Region auf der Zunge zergehen“
Immer mehr internationale Ketten verdrängen heimische Anbieter. Daher gilt es regionale Genusserzeugnisse zu fördern und zu einem sensitiven Merkmal der Region zu machen. Alle Erzeuger heimischer Produkte sind zudem bemüht die beste Qualität zu produzieren, da ihr persönlicher Name und somit die persönliche Ehre hinter dem Erzeugnis steht.

Lebenszyklus bei allen Entscheidungen berücksichtigen
Derzeit erfolgt bei Investitionsentscheidungen des Landes und der Kommunen nur eine Betrachtung der Erstellungskosten und der aktuellen Umweltauswirkungen (Umweltverträglichkeitsprüfung). Dieser Ansatz lässt die Lebenszyklus-Auswirkungen derartiger Entscheidungen völlig außer Acht und führt in den überwiegenden Fällen zu Fehlentscheidungen.

Durch die Senkung der Gestehungskosten zu Lasten der Betriebskosten erfolgt häufig eine Erhöhung der Gesamtkosten über den Lebenszyklus der Investition. Vordergründige Kosteneinsparungen in der Gestehungspreis- oder Renovierungsphase werden durch Kostenerhöhungen in der Betriebsphase erkauft. Eine korrekte Entscheidungsbasis stellt somit kostenseitig eine Lebenszyklusbetrachtung auf der Basis einer Doppelten Buchführung dar. Die Gesamtwirtschaftlichkeit wird durch die einseitige Betrachtung der Gestehungskosten negativ.

Für die ökologische Bewertung ist ebenfalls nur eine Betrachtung des Lebenszyklus inklusive der Betrachtung der Wartungs- und Reparaturzyklen tragfähig. Ein geringerer Ressourcenverbrauch oder eine Reduktion der Emissionen in der Entstehungsphase, wird ebenfalls mit einer überproportionalen Belastung in der Betriebsphase erkauft. Das ist weder nachhaltig noch umweltfreundlich.

Wirtschaftspolitik und Energiepolitik
Ziel der ÖDP Politik in NRW ist es, den Verzicht auf fossile Energieträger umzusetzen. Fossile Energieträger dürfen nicht länger zur Energieversorgung dienen. Die ÖDP lehnt die Kernenergie als unverantwortbare Risikotechnologie ab. Es ist auf die Nachbarländer mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzuwirken, dass dort ebenfalls der Atomausstieg vollzogen wird. Nuklearexporte sind zu stoppen.

Die Braunkohleverstromung in NRW ist umgehend – bis spätestens 2025 - zu beenden. Reserve-Braunkohle-Kraftwerke, die lediglich auf Stand-by Braunkohle verbrennen, ohne genutzt zu werden, sind sofort abzustellen. Deren Funktion zur Versorgungssicherheit ist durch vorhandene virtuelle Kraftwerke und Gaskraftwerke, mittelfristig durch Kraftwerke mit grünem Wasserstoff zu ersetzen. Im Braunkohlerevier sind alternative Arbeitsplätze, z. B. durch die Entwicklung der Wasserstofftechnik, zu schaffen. Das nicht genehmigte Kohlekraftwerk Datteln IV ist sofort stillzulegen.

Die ÖDP setzt bei der Energieversorgung auf eine verstärkte Sektorkopplung *), um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Primärenergieverbrauch zu reduzieren. Regenerative Energie muss gespeichert werden, um die Energieproduktion dem Bedarf anzupassen. Neben der Batteriespeicherung bietet sich hierfür die Wasserstoff-Technologie an.*) Zudem sind alle technisch möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung verstärkt anzugehen.

Das Land NRW soll im Bundesrat darauf hinwirken, die Mehrfachbesteuerung alternativer Speichermethoden, z.B. des grünen Wasserstoffs, zu beenden.

Die Programme für Energiesparmaßnahmen sind zu forcieren. Alternative Stromspeicher-Methoden sind zu entwickeln.

*) Energie ist mehr als nur Strom. Zusätzlich hilft aber auch der Einsatz von Strom aus Erneuerbaren dabei, die Energiewende in den anderen Sektoren voranzubringen. Wenn man diesen sauberen Strom nutzt, um in anderen Sektoren den Einsatz von fossilen Energien zu reduzieren, spricht man von "Sektorkopplung".

**) Das Gasnetz in Deutschland verfügt über die 5-fache energetische Kapazität des Stromnetzes. Das Stromnetz ist derzeit weitestgehend ausgelastet. Regenerativer Strom hat in den überfüllten Netzen keinen Platz. Dessen Erzeugung wird daher häufig abgeregelt. Der Ausbau des Stromnetzes auf die erforderliche Kapazität wird noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Das Gasnetz verfügt über ausreichende Kapazität, die „grüne“ Energie an den Ort des Verbrauchs zu bringen. Kurzfristig kann regenerative Energie am Entstehungsort in Wasserstoff umgewandelt und zur Energieanreicherung ins Gasnetz eingespeist werden. Mittelfristig sind Teile das Erdgasnetzes in ein Wasserstoffnetz umzuwandeln.

Luftreinhaltung in der (Binnen-)Schifffahrt durch diversifizierte Hafenoptionen
Die Binnenschifffahrt ist nach wie vor ein umweltfreundliches Transportsystem. Durch den Fortschritt bei anderen Transportsystemen hat sie jedoch einen Teil des Vorsprungs eingebüßt. Der Dieselantrieb dominiert die Binnenschifffahrt. Alternative, umweltfreundlichere Antriebe sind im Versuchsstadium und müssen eingeführt werden. Diese sind aus Umweltgesichtspunkten zu präferieren.

Da Binnenschiffe eine Lebensdauer von 30 - 50 Jahren haben, sind wesentliche Änderungen durch alternative Antriebsformen kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten.

Für die Binnenschifffahrt bestehen unterschiedliche Zuständigkeiten. Der Bund stellt Mittel für die Nachrüstung zur Verfügung; diese werden nur schleppend in Anspruch genommen. Auch auf Landesebene können hier wesentliche Impulse für die Luftreinhaltung in der Binnenschifffahrt gesetzt werden.

Daher fordert die ÖDP zur Luftreinhaltung:
Erhöhte Hafengebühren für Binnenschiffe ohne Abgasreinigungsanlagen, um die Motivation für die Nachrüstung zu erhöhen. Einbeziehung von Hafenanlagen in lokale Emissionsschutzzonen. Überwachung und öffentliches Monitoring der Emission in den Häfen NRWs. Flächendeckende Versorgung der Häfen in NRW mit Hafenstrom und Verbot der Nutzung von Schiffsdieseln zur Stromversorgung der Binnenschiffe im Hafengebiet.
Förderung von alternativer Energieerzeugung auf den Schiffen. Schienen- und Schiffsverkehr müssen sich ergänzen.

Kommunale Finanzen
Nach dem Ende des Stärkungspaktes fordert die ÖDP weiterhin eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen. Eine Neuauflage des Stärkungspaktes ist zwingend erforderlich. Dieser muss eine Lösung für die Altschulden beinhalten.
Ebenso fordert die ÖDP eine Absicherung für den Fall der Zinsschwankungen für Kassenkredite (Liquiditätskredite). Dies gibt den Kommunen die finanzielle Sicherheit, weiterhin ihre Aufgaben zu meistern.

Die ÖDP fordert zudem eine zwingend notwendige Reform der Gewerbesteuergesetze. Dazu gehört die Einführung einer Bandbreite für Gewerbesteuerhebesätze für alle Kommunen. Dies muss die Gleichbehandlung der Besteuerungsbasis beinhalten.

Die ÖDP fordert die Stabilisierung und den Ausbau der kommunalen Daseinsvorsorge. Hierzu ist der Anteil am Steueraufkommen des Bundes und des Landes zu erhöhen. Dies berücksichtigt den Grundsatz im Staatsrecht, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören (Konnexitätsprinzip). Investitionen in Bildung, Mobilität, Klimaschutz, soziale Programme und Kultur werden damit gesichert.

Keine Flughafenerweiterung - Schiene statt Flug
Die ÖDP NRW lehnt jede Form der Flughafenerweiterungen ab. Regionalflughäfen sind nach Möglichkeit zu schließen. Regionalflugverkehr bis 1000 km behören auf die Schiene. Hierzu ist der Schienenverkehr entsprechend auszubauen und attraktive Angebote zu machen. Insbesondere ist ein Point-to-Point-Verkehr zwischen den Ballungsgebieten einzurichten, um den Bahnverkehr attraktiver zu machen. Bei der Verkehrswegeplanung in NRW ist dem Schienenverkehr der Vorzug zu geben. Sämtliche direkten und indirekten Subventionen für den Flugverkehr sind zu streichen.

Förderung der Dualen Berufsausbildung - Gleichwertigkeit mit akademischer Ausbildung
Im Bildungswesen ist eine deutliche Präferierung des Studiums erkennbar. Die berufliche Ausbildung wird sowohl von den Bildungseinrichtungen als auch im sozialen Image herabgesetzt. Gerade Jugendliche mit handwerklicher Begabung werden durch unser Bildungssystem systematisch benachteiligt und in ihrer Entwicklung behindert.

Hierzu fordert die ÖDP:

  • Gleichberechtigung der Berufsausbildung mit dem Studium in der Bildungspolitik
  • Die Ausstattung der Berufsschulen muss nach dem Stand der Technik und der Anforderungen erfolgen
  • Kampagne der Landesregierung zur Imageverbesserung der Berufsausbildung
  • Widerstand gegen jedweden Versuch der EU die duale Berufsausbildung zu behindern oder gar abzuschaffen
  • die Anpassung der Ausbildungsberufe muss laufend zukunftsorientiert erfolgen
  • Initiative für eine „Mid-Ager-Ausbildung“, das hieße eine Berufsausbildung für mittlere Altersgruppen
  • Steuerliche Förderung der Einrichtung von betrieblichen und überbetrieblichen Lehrwerkstätten
     

Realschulden statt Finanzschulden; Belastung der künftigen Generationen durch Instandhaltungs-, Sanierungsstau
Bei der Steuerung der öffentlichen Haushalte wird rein auf die Finanzschulden abgestellt. Unterlassene Instandhaltung bis hin zum Verfall von Infrastruktur gelten dann als "Einsparungen". Die nicht mehr voll befahrbaren Brücken in NRW sind ein Beispiel dafür. Die ÖDP fordert hier eine Politik "Instandhaltung vor Instandsetzung; Instandsetzung vor Sanierung und Neubau". Unterlassene Instandhaltung ist eine schwere Hypothek für spätere Generationen. Diese Hypothek wiegt weitaus schwerer als reine Finanzschulden. Im Landeshaushalt sind daher unterlassene Instandhaltungen als "Realschulden" auszuweisen und bei der Beratung des Haushaltes mit zu berücksichtigen.

 

(aktualisiert 09.04.2022, Beschluss a.o. LPT)