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Familie

Die Leistungen von Eltern in der Kinderbetreuung und -erziehung ist endlich als Arbeit anzuerkennen und zu bezahlen. Die Wahl zwischen Fremdbetreuung und eigene Erziehung in der Familie ist den Eltern zu überlassen. Durch finanzielle Unterstützungen muss hier eine echte Wahlfreiheit erreicht werden.

Erziehungsgehalt als Anerkennung
Wir fordern, dass die Leistung von Eltern in der Kinderbetreuung und -erziehung endlich als Arbeit anerkannt und bezahlt wird. Dazu gehören der Ausbau von Teilzeit-Erwerbsmöglichkeiten, ein familiengerechtes Rentensystem, ein verminderter Mehrwertsteuersatz für Kinderartikel, die regelmäßige Anpassung von staatlichen Leistungen für Kinder und die Einführung eines Erziehungsgehaltes, das den Namen auch verdient. Erst dann können sich Eltern frei entscheiden, ob sie erwerbstätig sein oder zugunsten der Erziehung ihrer Kinder auf Erwerbstätigkeit verzichten wollen. Milliarden nur in den U3- und den Ganztags-betreuungs-Ausbau zu investieren lehnt die ÖDP NRW ab, ist Steuerverschwendung und nicht gerecht gegenüber den Eltern, die sich bewusst für die Kinder-Betreuung von zu Hause aus entscheiden.
Eine bedarfsgerechte Einrichtung von Betreuungsplätzen sollte als Ziel den Kommunen ermöglicht werden und würde durch die Ausschüttung des ÖDP-Erziehungsgehaltes finanziert. Bildungsarmen Familien sollte der Weg zu mehr kostenloser Bildung in sprachlicher sowie auch erzieherischer Hinsicht ermöglicht werden. Außerdem sollten landesweite Modelle erarbeitet werden, die durch Kontrolle der Jugendämter und Ärzte, die Familien unterstützen und beraten.

Unterstützung für alle schwangeren Frauen
Ob ein Kind geboren wird, hängt nicht alleine von der Mutter ab. Wir werden alles tun, damit Schwangerschaftskonflikte besser gelöst werden und der Mut zum Kind gestärkt wird – auch der Mut, ein Kind mit Behinderung anzunehmen. Kinderfeindliche Strukturen sind überall abzubauen, die Beratung und Begleitung der Eltern ist zu verbessern und die materielle Sicherheit muss durch ein Erziehungsgehalt von mindestens 1000 Euro pro Monat bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes gewährleistet sein.

Honorierung der Erziehungsleistung
Die Notwendigkeit der Bezahlung der Erziehungsarbeit ergibt sich aus unserem Rentenrecht und ist daher eigentlich eine Verpflichtung des Bundes. Nordrhein-Westfalen trägt aber über den Bundesrat eine Mitverantwortung. Durch das Rentenrecht werden alle heutigen Kinder verpflichtet, später allen heute Erwerbstätigen, auch denen, die selbst keine Kinder hatten, eine Rente zu finanzieren. Eltern erhalten dafür bisher keine angemessene Gegenleistung. Hierin liegt die Hauptursache für die zunehmende Verarmung der Familien. Eltern und Kinder haben daher einen Anspruch auf Solidarität, der am besten durch ein Erziehungsgehalt (siehe ÖDP-Modell Erziehungsgehalt für Familien) erfüllt werden kann.

Freie Wahl des Lebensstils für Mütter und Väter
Bis zur Einführung eines bundesweiten Erziehungsgehalts fordert die ÖDP ein nordrhein-westfälisches Landes-Erziehungsgehalt von 1000.- Euro bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes. Dieses ist sozialversicherungs- bzw. steuerpflichtig und ersetzt Sozialleistungen wie z.B. das SGB II und SGB XII (Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“). Damit soll allen Eltern die Wahlfreiheit ermöglicht werden: Sie können mit dem Geld entweder eine Kinderkrippe nutzen, eine Betreuungskraft anstellen oder sich selbst ohne finanziellen Nachteil der Kindererziehung widmen.

Familiengerechtes Rentensystem
Für eine steuerfinanzierte Grundrente!

Die Erziehungsleistung der Eltern muss als Rentenbeitrag anerkannt werden!
Von NRW sollte der Anstoß kommen, ein wirklich familiengerechtes Rentensystem zu schaffen: Eltern müssen heute für die Kinderkosten aufkommen und Beiträge für die Versorgung der Rentnergeneration zahlen. Kinderlose haben diese Doppelbelastung nicht. Da es aber künftig viele Kinderlose geben wird, wird die künftige Generation der Erwerbstätigen mit der Zahlung der Renten an die eigenen Eltern und an zahllose, kinderlos gebliebene, alte Menschen überfordert sein.
Wir fordern ein familiengerechtes Rentensystem, bei dem eine Grundrente für alle aus Steuern auf jedes Einkommen (z.B. auch auf Kapitalerträge) finanziert wird. Die Erziehungsleistung der Eltern muss als Renten-Beitrag honoriert werden! Dauerhaft kinderlose Menschen müssen einen Teil der gesparten Kinderkosten als Vorsorge für das eigene Rentenalter in eine Kapitalversicherung einbringen.

Realistisches Existenzminimum für Kinder
Für eine realistische Berechnung der Kinderkosten beim Existenzminimum!

Die Berechnung des Existenzminimums für Kinder ist teilweise absurd unrealistisch. So werden derzeit für Schulbedarf pro Kind und Monat lediglich 1,76 Euro angesetzt! Diese Berechnung muss dringend der Realität angepasst und alle kinderbezogenen Leistungen des Staates (z.B. Kindergeld, Landeserziehungsgeld), mindestens im 2-Jahres-Rhythmus, dynamisiert werden. Zum Vergleich: Die Bezüge der Landtagsabgeordneten werden mit einer Automatik-Formel jährlich an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst!

 

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