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Kinder und Jugend

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Für sie darf nur die beste Erziehung und Ausbildung gut genug sein.

Doch die Gefahr, daß Heranwachsende von Geburt an in ihrer Entwicklung Schaden nehmen, ist in unserer Gesellschaft mannigfaltig. Und hiervor gilt es, sie zu schützen! Zu schützen vor häuslicher und sexueller Gewalt, vor Manipulation, der Verantwortungslosigkeit von Medien­ und Konsumkonzernen sowie anderen äußeren Einflüssen, die einer sozialkompetenten Entwicklung entgegenstehen.

Wir wollen erreichen, daß alle Kinder und Jugendlichen in einem behüteten Umfeld voller Vertrauen aufwachsen, sich nach ihren Neigungen und Interessen entwickeln können und somit mit der vollen Unterstützung den Weg in eine soziale Gesellschaft finden und diese mit ihren Erfahrungen, ihrem Wissen und Können bereichern und weiter entwickeln können.
Gewalterfahrung, Missbrauch, Gewaltverherrlichung oder Computersucht sind schlechte Baumeister für eine bessere Gesellschaft.

Opfer sexualisierter Gewalt/Kindesmissbrauch
Kinder und Jugendliche werden auf verschiedene Art und Weise sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Dazu gehört auch die Visualisierung und Verbreitung von Missbrauchsabbildungen (Kinderpornografie). Menschen, die Missbrauch erfahren haben, sind innerlich stark verletzt. Manchmal spricht man sogar von „Seelenmord“. Sie leiden trotz psychischer Behandlung ein Leben lang.

Die ÖDP fordert ein landesweites und spezifiziertes Präventions- und Sensibilisierungsprogramm, ein erleichtertes Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz und eine besser aufgestellte Cyberpolizei mit Online-Wachen direkt im Internet, so dass sich die Polizei dort befindet, wo Kinder und Jugendliche tatsächlich belästigt werden.

Kinderschulz von Geburt an
Wir wollen Kinderschutz von Anfang an! Aus diesem Grund fordern wir eine Einbringung des Kinderschutzes gemäß der UN-Kinderschutzkonvention von 1989 in unser Grundgesetz.

Wir wollen, daß Kinderschutz in allen relevanten Berufsbildern zum Pflichtfach ernannt wird. Insbesondere in der Erzieherausbildung, im Studium „soziale Arbeit", in der Pädagogik und den Erziehungswissenschaften. Aber auch in der Ausbildung von Kinderärzten und allen weiteren Berufsgruppen, die in der Kinder- und Jugendarbeit Dienste leisten.

Wir wollen eine bessere finanzielle Ausstattung und Aufstockung personeller Ressourcen durch Fachkräfte in Jugend- und Sozialämtern mit eindeutig festgelegten Standards zu Jugendhilfemaßnahmen. Dies umfasst sowohl die Vernetzung der involvierten Ämter auch mit Ordnungs- und Polizeibehörden, als auch eine Fallobergrenze für Mitarbeiter der entscheidenden Dienststellen. Hierzu gehört auch eine flächendeckende Platzierung von Kinderschutzambulanzen und die Ausstattung dieser mit entsprechend ausreichendem und geschultem Personal.

Kindgerechte Auftritte in jedem Jugendamt, insbesondere zum Thema:

  • Recht jeden Kindes auf Information und Beteiligung (§ 8 Abs. 1 SGB VIII)
  • Recht jeden Kindes auf vertrauliche Beratung in Notsituationen (§ 8 Abs. 3 SGB VIII)
  • Recht jeden Kindes auf lnobhutnahme ohne Angabe von Gründen(§ 42 SGB VIII)

Grundausbildung statt Jugendarbeitslosigkeit
Wir wollen, dass arbeitslose Jugendliche in staatlicher Verantwortung eine Ausbildung bekommen. Immer noch werden arbeitslose Jugendliche ohne Ausbildungsstelle meist erfolglos zum tageweisen Berufsschulbesuch verpflichtet. Dieses System ist für alle Beteiligte höchst belastend. Solchen Jugendlichen muss eine staatlich organisierte, berufliche Grundausbildung in Vollzeit vermittelt werden.

Verstärkte Jugendförderung
Die in den Kommunen stattfindende Jugend-, Kinder- und Jugendsozialarbeit darf nicht weiter gekürzt werden, auch an landesweiten Projekten und landesweiter Jugendverbandsarbeit darf nicht gespart werden. Die lokal stattfindende Jugendarbeit von Verbänden, Kirchen und unabhängigen Vereinen erreicht die Jugend meist effektiver als städtische Einrichtungen; Diese Arbeit darf daher nicht als Klientel-Arbeit der jeweiligen Verbände angesehen, sondern der Nutzen für die Gesellschaft muss im Vordergrund stehen.

Jugendstrafverfahren beschleunigen
Neben der Prävention ist beim Umgang mit Jugendkriminalität die rasche Konsequenz nach der Tat von besonderer pädagogischer Bedeutung. Eine lange Verfahrensdauer ist im Bereich der Jugendgerichte besonders ärgerlich und gefährdet den Zweck. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass hier durch Personalmehrung und durch einen rascheren Verfahrensgang zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften uhd Jugendgerichten eine wesentliche Verkürzung des Zeitraums zwischen Tat und Konsequenz erreicht wird.

 

(aktualisiert 09.04.2022, Beschluss a.o. LPT)