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Lokalnachricht

Familie und Rente: Verfassungsbruch nach Kassenlage

Die deutsche Sozialpolitik betreibt im Rentensystem einen "Verfassungsbruch nach Kassenlage"

(Krefeld)- Die deutsche Sozialpolitik betreibt im Rentensystem einen "Verfassungsbruch nach Kassenlage", so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Region Düsseldorf und Niederrhein auf einer Veranstaltung am Samstag in Krefeld.

Bereits vor 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Eltern bei der Rentenformel und den Rentenbeiträgen in grundgesetzwidriger Art und Weise benachteiligt werden. Getan hat sich seither fast nichts. Alle Parteien, die seither an Bundesregierungen beteiligt waren oder sind, haben die Verfassungsgerichtsentscheidung ignoriert und nichts Wesentliches geändert. Auch die Forderungen zur sogenannten "Familienförderung" der im Bundestag vertretenen Parteien taugen nicht, diesen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.

Die Leistung der Kindererziehung wird bei der Rente gerade mal mit täglich 27 Minuten pro Elternteil und Kind anerkannt. Jedes Kind zahlt zukünftig im Mittel 77.000 € in die Rentenversicherung ein, die gesamte Erziehungsleistung seiner Eltern wird bei deren Rente mit maximal 100 € pro Monat anerkannt. Hingegen geht der Verdienst von Kinderlosen, den diese in der Zeit anstelle der Kindererziehung erzielen, voll in die Rentenberechnung mit ein. Eltern werden somit doppelt "bestraft": einmal durch Einkommensausfall währen der Kindererziehung, und dann noch einmal durch eine niedrigere Rente. So produziert der Bundesgesetzgeber durch Aufrechterhaltung des grundgesetzwidriger Zustands Altersarmut.

Hingegen stellen die Beitragsleistungen in die Rentenversicherung keine Rücklagenbildung fürs Alter dar. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Versicherten etwas für ihre Rente einzahlen. Die Beiträge werden vollumfänglich für die solidarische Finanzierung der Rente der Eltern von Beitragszahler verwandt. Übrig für die eigene Rente bleibt aus den Beitragszahlungen nichts. Die zukünftigen Renten sichern einzig und allein die Kinder, deren Eltern dann als "Dank" bei ihrer eigenen Rente benachteiligt werden.

Besonders hart trifft es die Alleinerziehenden. Diese werden neben der Rente auch noch im Steuerrecht benachteiligt. Die "Ehe für alle" begünstigt Paare. Warum ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Kind gegenüber einem Paar mit einem Verdiener steuerlich benachteiligt werden muss, bleibt wohl das Geheimnis des Bundesgesetzgebers. 

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) fordert seit langem ein Erziehungsgehalt, das die Erziehungsleistung anerkennt und die verfassungswidrige Benachteiligung von Eltern beseitigt. Dies würde eine Umschichtung im Bundeshaushalt erfordern. Diese Umschichtung ist jedoch verfassungsrechtlich geboten. Derzeit ist der Bundeshaushalt auf einer grundgesetzwidrigen Einsparung aufseiten der Eltern aufgebaut. Dies müsse dringend korrigier werden, so die ÖDP.

Die ÖDP wird die Korrektur der verfassungswidrigen Benachteiligung der Familien zu einem Schwerpunktthema ihres Bundestagswahlkampfes machen.

(Bezug: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992)

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