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Keine Flughafenerweiterung in Düsseldorf

Die ÖDP-NRW lehnt auf ihrem Landesparteitag am 25.06.2016 die Erweiterungspläne des Düsseldorfer Flughafens ab. Stattdessen fordert sie den Ausbau des ICE-Anschlusses am Düsseldorfer Flughafen zu einem integrierten Flughafen-Fernbahnhof.

Alle Verbindungen mit einer Fahrzeit von unter 2 Stunden im Point-to-Point-Verkehr sind von Flugzeug auf die Schiene zu verlagern. Sollte die Deutsche Bahn AG diese Verbindungen nicht darstellen wollen oder können, sind diese in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Insgesamt ist in der Verkehrswegeplanung dem Schienenverkehr Vorzug vor dem Flugverkehr zu geben.  

Die Kapazität des Flughafens soll massiv erhöht werden soll, obwohl die tatsächliche Auslastung mit rund 215.000 Flugbewegungen in 2015 deutlich hinter den genehmigten Slots zurückgeblieben ist. Diese Kapazitätserhöhung  ist nur durch eine gleichzeitige massive Erweiterung des Flugangebots sinnvoll.  

Der Flughafen Düsseldorf strebt eine Änderung der Betriebsgenehmigung an. Neben der Erhöhung der genehmigten Flugbewegungen soll die Nutzung der Nordbahn flexibler möglich sein.  

Zulässige Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten  
*Jetzige Regelung: Die Anzahl der Flugbewegungen darf in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres nicht mehr als 131.000 betragen; davon 122.176 im Linien- und Charterverkehr sowie 8.824 im Sonstigen Flugverkehr.    
*Antrag des Flughafens: Die Obergrenze soll entfallen. Eine Begrenzung soll sich nur noch aus der Hochrechnung aller genehmigten Slots ergeben.    

Stundenkontingente  
*Jetzige Regelung: In der Hälfte der Tagesstunden (6 bis 22 Uhr) dürfen höchstens 47 Flugbewegungen, in der anderen Hälfte höchstens 43 Flugbewegungen im Voraus koordiniert (geplant) werden. In der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) dürfen 33 Landungen koordiniert werden.
*Antrag des Flughafens: Erhöhung der im Voraus koordinierbaren Flugbewegungen in der Hälfte der Tagesstunden (6 bis 22 Uhr) auf 60 Flugbewegungen. In der anderen Tageshälfte soll es beim Höchstwert von 43 bleiben, allerdings mit der Option, bei Nachweis der Machbarkeit auf 45 zu erhöhen. In der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) soll es bei 33 Landungen bleiben.    

Nutzung der Parallelbahn ("Nordbahn")  
*Jetzige Regelung: Die Parallelbahn darf zu höchstens 50 Prozent der Betriebszeit pro Woche benutzt werden. Die Nutzung ist im Voraus anzumelden und im Nachhinein nachzuweisen. Zum Abbau von Verspätungen ist die Mitnutzung in der letzten Tagesstunde (21 bis 22 Uhr) zwingend vorgeschrieben.    
*Antrag des Flughafens: Die Mitnutzung der Parallelbahn soll weiterhin 50 Prozent betragen, jedoch nicht mehr im Zeitraum einer Woche, sondern innerhalb einer Flugplanperiode. Dies sind im Sommer etwa sieben, im Winter etwa fünf Monate. Die Nutzung ist weiterhin im Voraus anzumelden, jedoch sollen Zeiträume, die trotz Anmeldung nicht genutzt wurden, auf einem "Zeitkonto" gutgeschrieben werden. Dieses Guthaben soll bei höherem Bedarf innerhalb der Flugplanperiode verwendet werden dürfen.  

Der Flughafen Düsseldorf ist als „Stadtflughafen“ konzipiert, und nicht als Drehkreuz auf der Grünen Wiese. Dieser Charakter des Stadtflughafens wird von Seiten des Flughafens über die Jahre in einer Salamitaktik immer mehr in ein internationales Drehkreuz umgewandelt, obwohl die Lage des Flughafens mitten im besiedelten Gebiet hierfür keinerlei Rechtfertigung bietet.  

Vom Flughafen aus finden in erheblichem Umfange Kurzstreckenflüge (auch: Zubringerflüge), z. B. von Düsseldorf nach Frankfurt statt. Würden diese wegfallen, bestünde für den Antrag auf Flughafenerweiterung keinerlei Notwendigkeit  mehr. Diese Verbindungen können effizienter, umweltfreundlicher, ökonomischer und mit weitaus geringerer Belastung für die Menschen durch Point-to-Point-Schienenverbindungen dargestellt werden. Ein Point-to-Point-Schienenverkehr ist problemlos in die Gepäckabfertigung zu integrieren. „Zubringerflüge“ können daher auf der Schiene stattfinden.  

Eigentümer des Flughafens Düsseldorf ist die Stadt Düsseldorf. Die An- und Abflugschneisen verlaufen jedoch überwiegend nicht über das Düsseldorfer Stadtgebiet. Vom Lärm sind die Anrainerkommunen betroffen. Die positiven Erträge des Flughafens kommen aber ausschließlich der Stadt Düsseldorf zugute.  

Die Fahrplanplanung der Deutsche Bahn AG begünstigt die Ausbaupläne des Flughafens. Statt Point-to-Point-Verbindungen bietet die Bahn im Wesentlichen reguläre Züge mit einer Vielzahl von Halts an. (So z. B. Montabaur als ICE-Halt) Dadurch macht sich die Bahn selbst als Konkurrent zum Flugzeug unattraktiv. Sollte die Bahn AG hier die Konkurrenz zum Flugzeug nicht annehmen, wäre eine andere Bahngesellschaft, die sich als Alternative zum Flugzeug anbietet, zu akquirieren.