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Lokalnachricht

Offener Brief der ÖDP Region Köln an die Stadt Leverkusen: Plakatierung zur Bundestagswahl - gleiches Recht für alle?!

Brief an die Stadt Leverkusen Fachbereich Straßenverkehr

Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrte Damen und Herren,

urlaubsbedingt kann ich Ihnen leider erst heute auf Ihre Mitteilung vom 4.10.2017 hin bekannt geben, dass sämtliche ÖDP-Wahlplakate termingerecht aus dem Stadtgebiet entfernt wurden. Bei dieser Gelegenheit erlauben Sie mir bitte folgende Bemerkung bzw. Anfrage: Erfreulich war, dass unser Plakatierungsantrag zur Bundestagswahl 2017 vom 10.8.2017 von der Stadt Leverkusen umgehend genehmigt wurde und daher die Plakatierung zur Wahl zeitnah aufgenommen werden konnte. Grundsätzlich nachvollziehbar war es auch, dass uns am 30.8.2017 eine E-Mail Ihrer Behörde erreichte, die auf die mit der Genehmigung verbundenen verschiedenen Auflagen verwies, insbesondere auf die Einhaltung des sog. Lichtraumprofils, also der Beachtung der Mindesthöhe bei der Anbringung von Wahlplakaten von 2 bis 2,20 Metern. Bei Kontrollen im Stadtgebiet mussten Sie feststellen, dass Plakate zu tief angebracht waren. Wir wurden von Ihnen -durchaus zu Recht- zur Überprüfung der Standorte und korrekten Anbringung der Plakate aufgefordert. Widrigenfalls wurde eine kostenpflichtige Entfernung angedroht. Dementsprechend wurden zeitnah unsererseits sämtliche Plakatstandorte auf Einhaltung des Lichtraumprofils überprüft und wenn nötig, die Höhe korrigiert, was für uns einen hohen Zeitaufwand auf Kosten unserer Freizeit bedeutete. Aufgrund der in Leverkusen praktizierten restriktiven Plakatierungserlaubnis zur Bundestagswahl wurden unsererseits die Höhenauflagen tatsächlich nicht penibel eingehalten, da viele Laternen bereits mit Plakaten versehen waren oder vorhandene Versorgungsschilder eine korrekte Anbringung nicht unerheblich erschwerten.

Soweit - so gut.

Als für die Plakatierung in Leverkusen Verantwortlicher im Kreisvorstand der ÖDP Köln verfolgte ich fortan mit Interesse, wie es andere Parteien mit der Einhaltung des Lichtraumprofils hielten. Bei diversen beliebigen Fahrten durch das Stadtgebiet von Leverkusen in der Zeit vom 30.8.17 bis zum Tag der Bundestagswahl fielen mir unzählige diesbezügliche Verstöße durch beinahe alle kandidierenden Parteien auf (Entsprechendes Fotomaterial liegt vor). Überprüfungen der Einhaltung des Lichtraumprofils durch andere Parteien oder gar Entfernung nicht korrekt aufgehängter Plakate waren nirgends feststellbar; im Gegenteil: zum Ende des Bundestagswahlkampfes erhöhten sich die Fälle der Verstöße deutlich. Daher meine Frage: Richtete sich die oben erwähnte Aufforderung lediglich gegen die Ökologisch-Demokratische Partei? Wenn ja, warum nicht auch gegen die anderen Parteien, die die Auflagen nicht einhielten? Wenn nein, warum wurde wegen offensichtlicher und nachhaltiger Nichteinhaltung des Lichtraumprofils nicht gegen andere Parteien -ggfs. kostenpflichtig- vorgegangen? Wir sehen in Ihrer praktizierten Vorgehensweise eine Ungleichbehandlung unserer Partei, die durch das erzwungene vorzeitige Abhängen von Wahlplakaten im Wahlkampf klar schlechter gestellt wurde. Bitte lassen Sie uns baldmöglich eine Antwort auf unsere Anfrage zukommen, auf die wir sicherlich einen Anspruch haben. Da wir auch ein öffentliches Interesse in unserer Anfrage sehen, erlauben wir uns, dieses Schreiben als "Offenen Brief" zu behandeln und die regionalen Medien hiervon in Kenntnis zu setzen.

Für Ihr Verständnis dankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Thomas von Müller, Rechtsanwalt

Mitglied im Kreisvorstand Köln der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Leverkusen

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