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Pressemitteilung

Auslaufen des Verbandsklagerechts im Tierschutz ist skandalös

ÖDP NRW ist empört

(Düsseldorf/Münster) – Sowohl das Auslaufen des Verbandsklagerechts im Tierschutz in NRW als auch dessen Begleitumstände sind nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen skandalös.

Eine Mehrheit von CDU, FDP und AfD hatten einen Antrag auf Verlängerung des Verbandsklagerechts im Umweltausschuss des Landtags von NRW abgelehnt. Damit hätte sich auch eine Klage wegen Tierschutzverstößen gegen den Hof der früheren CDU-Landwirtschaftsministerin Schulze Föcking erledigt.

Tiere können nicht klagen. Dies müssen Menschen für sie tun. Um Tierschutzgesetze durchzusetzen, müssen Tierschutzverbände das Recht zur Klage haben. Dieses Recht vollen CDU, FDP und AfD gemeinsam in Landtag von NRW abschaffen.

Seit der Einführung des Verbandsklagerechts 2013 wurden 7 Klagen erhoben. 2 von diesen Klagen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die 5 anderen würden durch den Wegfall des Verbandsklagerechts ohne Urteil erledigt. Für die ÖDP NRW besonders skandalös ist es, dass eine dieser 5 Klagen, die dann erledigt wären, den Hof der Familie der früheren CDU-Landwirtschaftsministerin Schulze Föcking betrifft. Hier sorgt die Regierungskoalition in NRW dafür, dass ausgerechnet eine Klage, die gegen Familie einer früheren CDU-Ministerin erhoben wurde, durch diese Auslauf-Entscheidung nicht mehr abschließend von einem Gericht geklärt wird.

Eine derartige Vorgehensweise einer Landesregierung ist für die ÖDP NRW mit demokratischen Prinzipien nicht vereinbar. Vielmehr nährt die NRW-Landesregierung geradezu den Verdacht, dass hier eine Entscheidung pro domo einer bestimmten Person getroffen wird. Die ÖDP NRW würde es im Sinne der Demokratie begrüßen, wenn dieser Vorgang durch einen Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags geprüft und aufgeklärt würde.

 

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