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Pressemitteilung

Bundesregierung unterstützt belgische AKWs durch Lieferung von Atombrennstäben

ÖDP prüft Klage gegen die Bundesregierung

(Münster/Bottrop) –Die Bundesregierung hat die Lieferung von Atombrennstäben an das überalterte und beschädigte belgische AKW Tihange genehmigt. Diese Genehmigung ist nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Nordrhein-Westfalen nicht nur ein Skandal; sie ist schlicht rechtswidrig.

Nach §3 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn„gewährleistet ist, daß die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer ... die innere oder äußere Sicher-heit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden.“Dies ist aber aus zwei Gründen bei einer Belieferung von Tihange gerade nicht der Fall.

Zum einenliegengenügend technische Untersuchungen vor, die begründet zur Besorgnis Anlass geben, dass im Falle einer technischen Störung erhebliche Schäden auf dem Gebiet und für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Werden diese aus Lingen gelieferten Brennstäbe in Tihange verwendet, gefährdet diese Verwendung die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.

Der Terminus „gefährdet“ im Atomgesetz sagt ja gerade aus, dass bereits die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Störfalls für die Versagung der Genehmigung ausreichend ist. Durch den technischen Zustand des AKWs Tihange ist eine erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Atomunfalls gegeben.

Zum anderen sind die Vorkehrungen gegen Terroranschläge in Belgien höchst unzureichend. So wurden „militärisch Übungen“ durch limburger Salafisten in der Nähe des Kernkraftwerks Tihange festgestellt und von den belgischen Behörden nicht unterbunden. Somit ist der Schutz gegen terroristische Aktivitäten um Tihange in keiner Weise geeignet, davon auszuge-hen, dass diese mangelnde Terrorabwehr nicht letztlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.

Wiederum ist für die Versagung der Exportgenehmigung eine Erhö-hung der Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen terroristischen Angriffes auf Tihange ausrei-chend.Die Aussage der Bundesregierung, es hätten eben keine juristisch belastbaren Gründe für eine Versagung der Ausfuhrgenehmigung vorgelegen, ist damit nicht haltbar. Zumindest hat es die 2Bundesregierung versäumt, diese Angelegenheit vor einem deutschen Gericht klären zu las-sen. Vielmehr ist sie durch die Ausfuhrerteilung vor der Atomlobby eingeknickt.

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen prüft derzeit, ob auf dem Klagewege der Bundesregierung die Erteilung einer weiteren Ausfuhrgenehmigung untersagt werden kann. Sie vermisst in dieser Angelegenheit von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens entsprechende juristische Schritte, um die Menschen in NRW davor zu schützen, dass deren Sicherheit, Leben, Gesundheit und Lebensraum durch eine leitfertige, ja wider-rechtliche Lieferung von Atombrennstoffen an Tihange gefährdet werden.

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