Pressemitteilung
CDU plant Anschlag auf den Tierschutz
Verbandsklagerecht muss erhalten bleiben
(Düsseldorf/Münster/Bottrop) – Das Verbandsklagerecht im Tierschutz zu  verteidigen ist ein Ziel der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in  Nordrhein-Westfalen. Die CDU will dieses Recht der Tierschutzverbände,  gegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu klagen, abschaffen.
 Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes darf niemand „einem Tier  ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ (§ 1  TierSchG). Täglich wird jedoch gegen dieses Gesetz verstoßen. Tiere  können nicht gegen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz klagen. Dies  müssen Menschen für sie tun. Das Verbandsklagerecht gibt den  Tierschutzorga-nisationen das Recht, anstelle der Tiere bei einem  Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Klage zu  erheben.
 Diese gesetzliche Regelung ist jetzt ins Visier der CDU geraten. Sie  will dieses Klagerecht abschaffen. Dies hätte zur Folge, dass die  Durchsetzung der Regelungen des Tierschutzgeset-zes erschwert, wenn  nicht gar verunmöglicht wird. Ein Verweis auf die zuständigen Ämter, die ebenfalls Verstöße verfolgen sollen, zieht nach Meinung der ÖDP nicht.  Diese sind perso-nell und finanziell nicht im entsprechenden Maße  ausgestattet. Somit hat dieser CDU-Vorstoß nach Meinung der ÖDP das  Hauptziel, den Tierschutz wirtschaftlichen Interessen zu opfern.
 Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Nordrhein-Westfalen sieht  sich hier durch den Europaabgeordnete Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP)  unterstützt, der Aktivitäten ergriffen hat, diesen Anschlag der CDU auf  den Tierschutz zu verhindern. Die ÖDP bittet bei der bevorste-henden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen alle Tierfreunde, dieses Vorhaben  der CDU bei ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen und bittet diese  um ihre Stimme für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP). 
