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Pressemitteilung

Großkoalitionäre wollen eine Sperrklausel im EU-Wahlrecht mit der Brechstange durchsetzen!

„Also eine reine Lex-GroKo!“ so die ÖDP NRW.

(Münster/Düsseldorf/Brüssel) – „Sie haben die Verfassung gegen sich, sie haben Urteile des Bundesverfassungsgerichts gegen sich, und sie haben die Leitlinie der Venedig-Kommission gegen sich - das hält CDU, CSU und SPD aber nicht davon ab, wieder eine Sperrklausel ins EU-Wahlrecht einführen zu wollen.“, so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen zum Vorhaben der GroKo, im Hau-Ruck-Verfahren eine Sperrklausel für die nächste EU-Wahl einzuführen.

Am heutigen Donnerstag will die deutsche Regierung eine Regelung zur Sperrklausel im EU-Rat durchpeitschen. Pikanterweise kommt diese lediglich in Deutschland voll zur Geltung. In Spanien, in denen diese Regelung ebenfalls wirksam würde, können sich kleine Parteien zu gemeinsamen Listen zusammenschließen. Nach deutschem Wahlrecht geht das nicht.

„Also eine reine Lex-GroKo!“ so die ÖDP NRW.

Nach den Leitlinien der Venedig-Kommission ist eine Wahlrechtsänderung nur bis zu einer Sperrzeit von einem Jahr vor einer Wahl möglich. Diese Zeit ist um. Für CDU, CSU und SPD kein Grund ihre Verfassungstrickserei zu unterlassen.

Die Begründung des Vorhabens beruht auf Falschbehauptungen dieser drei Parteien. Eine Sperrklausel sei nötig, um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern. Richtig ist aber, dass 5 der 7 Abgeordneten der kleinen Parteien einer Fraktion im EU-Parlament angehören. Jedoch ist keiner dieser 7 Abgeordneten zusammen mit CDU, CSU oder SPD in einer Fraktion.Die Sperrklausel wirkt somit nicht einer Zersplitterung des Parlaments entgegen, sondern verschiebt die Kräfteverhältnisse innerhalb des EU-Parlaments am Wählerwillen vorbei zugunsten der EU-Fraktionen, denen CDU, CSU oder SPD angehören.

Die ÖDP NRW kündigt gegen diese verfassungswidrige Sperrklausel entschiedenen Widerstand an. Im Herbst 2017 hatte die ÖDP bereits erfolgreich gegen die Wiedereinführung einer Sperrklausel im Landtagswahlrecht Nordrhein-Westfalens geklagt. „Wie viele Verfassungsgerichtsurteile sind eigentlich noch nötig, bis CDU, CSU und SPD ihr verfassungswidriges Handeln unterlassen?“ fragt die ÖDP NRW.

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