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Pressemitteilung

Grundsteuer verfassungswidrig

ÖDP NRW erwartet eine ökologische Neugestaltung der Grundsteuer

(Münster/Düsseldorf) – Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Regelung zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Richter geben dem Bundestag Ende 2019 Zeit für eine Neuregelung. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen erwartet von der Bundesregierung eine ökologische Neuregelung dieser Steuer.

Der Landesvorstand der ÖDP NRW befasste sich in seiner letzten Sitzung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Im Zuge der Neuregelung besteht nach Meinung der ÖDP NRW die Chance, diese zur Unterstützung einer ökologischen Bau- und Sanierungstätigkeit einzusetzen.

Die ÖDP verlangt daher, dass bei der Neudefinition dieser Steuer der Flächenverbrauch und insbesondere die Größe der versiegelten Flächen in die Berechnung der Steuerhöhe einbezogen werden. Für Baumaßnahmen, die zur Schließung von Baulücken führen und für Aufstockungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden sollte ein verringerter Steuersatz gelten.  Baumaßnahmen, die zur Versiegelungen neuer Flächen führen, sind nach Meinung der ÖDP mit höheren Grundsteuersätzen zu belasten.

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