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Pressemitteilung

Hamburger Verfassungsgericht hält Sperrklauseln bei der Kommunalwahl für fragwürdig

(Hamburg/Münster/Düsseldorf) – In einem Urteil zur Sperrklausel im hamburgischen Wahlrecht für Bezirksversammlungen hat das Verfassungsgericht Hamburgs auch zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Sperrklauseln im Kommunalwahlrecht Stellung genommen. In Gemeinden müsse das Volk eine Vertretung haben, „die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“, so das Verfassungsgericht. Kommunale Sperrklauseln würden das Prinzip der Gleichheit bei Wahlen beeinträchtigen.
Das Verfassungsgericht in Hamburg hat die Sperrklausel für Bezirksversammlungen verfassungsrechtlich für zulässig erklärt, das diesen die für „die gemeindliche Selbstverwaltung kennzeichnende Rechtsfähigkeit und Allzuständigkeit“ fehlt. Dies sei bei Kommunen aber gerade anders.
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein Westfalen hat Wählergemeinschaften und Parteien, die von der Wiedereinführung einer Sperrklausel im Kommunalwahlrecht des Landes betroffen wären, zu einer Konferenz über die weitere Vorgehensweise eingeladen. Mit dem Urteil des hamburgischen Verfassungsgerichts zur Sperrklausel ist die herrschende Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts einheitlich, dass derartige kommunale Sperrklauseln verfassungswidrig sind.
Die ÖDP fordert SPD, CDU und GRÜNE auf, von ihrem verfassungswidrigen Vorhaben der Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel in NRW im Interesse des Rechtsfriedens und aus Respekt vor der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland Abstand zu nehmen.

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