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Pressemitteilung

Kersting: "Gesetzesinitiative verstößt gegen die Landesverfassung"

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach die Rechte der Personalräte in den Behörden von NRW zukünftig drastisch beschnitten werden sollen. "Dieser Entwurf verstößt gegen die Landesverfassung", empört sich Gerd Kersting, Landesvorsitzender der ödp NRW. Nach Art. 26 der Verfassung von NRW sei "das Recht der Arbeitnehmer auf gleichberechtigte Mitbestimmung bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung" anzuerkennen und zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf hingegen sehe vor, dass die Personalvertretung vor ordentlichen Kündigungen nur noch angehört werde. Bei fristlosen Entlassungen wolle die Landesregierung ihr gerade noch drei Tage statt den bisherigen zwei Wochen Widerspruchsfrist geben. Vor Privatisierungen würde sogar jegliche Anhörung der Arbeitnehmer gestrichen werden, ebenso bei Organisationsuntersuchungen durch externe Berater.

Bedenken habe die ödp weiterhin bezüglich der vorgesehenen Kürzung der für die Personalvertretung vorgesehenen Freistellung. „Nach Art. 2 Nr. 1 der Konvention 135 der ILO (Arbeitnehmerorganisation der Vereinten Nationen) ist die Freistellung so zu regeln ist, dass die Arbeitnehmervertreter ihren Aufgaben zeitlich nachkommen können“, betont der ödp-Politiker. „Ob dieses dann immer noch gewährleistet wäre, ist zu bezweifeln.“

„Ein schlechtes Signal für die künftigen Tarifverhandlungen in der freien Wirtschaft, schließlich ist das Land der größte Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen“, kommentiert Gerd Kersting. „Und dass der Gesetzesentwurf in der Hartmann-Kommission unter der Leitung des Vorstandschefs des Energieriesen E.ON entstanden ist, verstärkt unsere Skepsis deutlich.“ Die ödp lehnt den Vorstoß der Landesregierung daher ab.

 

ödp-Landesvorstand NRW

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