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Pressemitteilung

Kommunalwahl-Hürde auf dem Prüfstand

Münster/NRW. Der Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) klagt jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) NRW gegen das neue Kommunalwahl-Gesetz. Dieses Gesetz, 2007 vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet, beinhaltet eine neue Gewichtung der Wählerstimmen, „womit wieder eine Sperrklausel eingeführt wird – quasi durch die Hintertür“, so der ödp-Landesvorsitzende und Münsteraner Ratsherr Gerd Kersting.

Bereits 1999 hatte die ödp NRW erfolgreich die 5% Hürde bei Kommunalwahlen mit einer Klage vor dem VGH gekippt. Deshalb sieht der Landesvorstand der Öko-Demokraten dem Tag der mündlichen Verhandlung am 25.11.08 beim Verfassungsgerichtshof zuversichtlich entgegen.

Kersting dazu: „Wir beurteilen die Erfolgsaussichten der Klage auch diesmal optimistisch, zumal die neuerliche Stellungnahme eines Landtagsbeauftragten unserer Argumentation keine entscheidenden Einwände entgegenbringt.“

 

Das neue Kommunalwahl-Gesetz sei schon deshalb verfassungsrechtlich bedenklich, weil Tausende von Wählerstimmen und damit der Wille vieler Bürger unberücksichtigt bleiben könnten. Außerdem habe die Landesregierung in ihrer jüngsten Erklärung eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Kommunalparlamenten nicht nachweisen können, so dass ein hinreichender Grund für die Wiedereinführung einer Sperrklausel nicht gegeben sei.

 

„Derzeit stellt die ödp NRW in verschiedenen Städten und Gemeinden zahlreiche Mandatsträger, u. a. in Bottrop und Bad Driburg, wo die ödp seit Jahren die drittstärkste Fraktion bildet und sich mit Kompetenz und Erfahrung für den Bürger in die kommunal-politische Arbeit einbringt“, erklärt Gerd Kersting.

 

gez. Werner Roleff

(Stellvertr. Landesvorsitzender)

 

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