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Pressemitteilung

Landtagsmehrheit verschwendet Steuergelder

Erneutes Gutachten zur kommunalen Sperrklausel zeugt von mangelndem Respekt vor der Verfassung

(Münster/Düsseldorf) – Bereits dreimal hat der Landesverfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen der Landtagsmehrheit ins Stammbuch geschrieben, dass eine Sperrklausel bei der Kommunalwahl verfassungswidrig ist. „Nichts dazugelernt“, so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen zur Beauftragung eines neuerlichen Gutachtens zur kommunalen Sperrklausel durch die Landtagsmehrheit. Die ÖDP hatte dreimal erfolgreich gegen eine verfassungswidrige Sperrklausel in NRW geklagt.


„Der erneute Vorstoß der Landtagsmehrheit zeuge von einem mangelnden Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof, der Verfassung und den Wählern.“ so der Landesvorstand der ÖDP auf seiner jüngsten Sitzung. Daneben stelle dieses Gutachten eine Verschwendung von Steuergeldern dar. „Es ist schon ein Novum, dass ein Landtag einen Gutachter damit beauftragt, wie möglicherweise doch noch ein Weg vorbei an der Verfassung und am Verfassungsgerichtshof zu einer kommunalen Sperrklausel gefunden werden kann“ so die ÖDP. Letztlich hätte es genügt, die drei eindeutigen Urteile zu lesen. Die Landtagsmehrheit lässt sich jetzt aber auf Kosten der Steuerzahler einen erneuten Leitfaden zum Verfassungsbruch erstellen.

Das letzte „Gefälligkeitsgutachten“ der Landtagsmehrheit hat der Verfassungsgerichtshof „in der Luft zerrissen“, so die ÖDP. Eigentlich wäre es die Pflicht der Landtagsmehrheit gewesen, vom Gutachter das Honorar für dieses „Machwerk“ zurückzufordern. Stattdessen gibt der Landtag neues Geld für ein weiteres Gutachten aus.

Von gewählten Abgeordneten könne man erwarten, dass sie die Verfassung und Urteile des Verfassungsgerichtshofs respektieren, so die ÖDP. Tun sie dies nicht, stellen sie Parteiinteresse über den demokratischen Konsens.

Die ÖDP wird jedenfalls einen vierten Gang vor den Landesverfassungsgerichtshof des Landes Landes Nordrhein-Westfalen nicht scheuen, um die verfassungsmäßige Ordnung im Lande zu bewahren.

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