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Pressemitteilung

ÖDP-NRW zur geplanten kommunalen Sperrklausel:

Mündliche Verhandlung zur Zulässigkeit einer Sperrklausel vor dem Verfassungsgericht

(Hamburg/Münster/Düsseldorf) – „Die ÖDP ist optimistisch, dass die Absicht von CDU, SPD und GRÜNEN, eine kommunale Sperrklausel in die NRW-Verfassung aufnehmen zu wollen, bereits vor dem Landesverfassungsgericht scheitern wird“, so der Landesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens, Benjamin Jäger nach der mündlichen Verhandlung der ÖDP-Klage gegen die Sperrklausel für die Bezirksversammlungswahl in Hamburg. Nachdem das Hamburgische Verfassungsgericht die gesetzlich geregelte 3%-Sperrklausel in Hamburg gekippt hatte, verankerte die Bürgerschaft Hamburgs diese in der Hamburgischen Verfassung. Hiergegen hat die ÖDP geklagt.

Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung vergangene Woche deutlich gemacht, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber selber auch demokratischen Grundregeln unterliegt und Grenzen seines Handelns beachten muss, die durch die Verfassung vorgegeben sind. Die Richter halten es zudem für möglich, dass durch diese Regelung der Kern des Demokratieprinzips verletzt ist.

Dieses Klageverfahren ist auch für NRW wegweisend, da CDU, SPD und GRÜNE auf gleiche Art und Weise eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes aushebeln wollen.

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