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Pressemitteilung

„Online-Durchsuchungen nur bei vorheriger richterlicher Genehmigung“

Der Landesverband der ödp in NRW missbilligt aufs Schärfste die jetzt bekannt gewordenen Praktiken von Geheimdiensten und anderer Behörden in NRW, private Computer online zu durchsuchen.

Die dafür eingesetzten Trojaner-Viren stellen das computertechnische Ebenbild einer Hausdurchsuchung dar. Die ödp in NRW ist der Auffassung, dass nach derzeitiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diese nicht verwandt werden dürfen.

 

„Sicherheit muss sein. Trojaner-Viren sollten aber wie bei einer Hausdurchsuchung wegen der Schwere dieses für den Betroffenen meist unbemerkten Eingriffs in die Privatsphäre nur mit vorheriger richterlicher Genehmigung eingesetzt werden“, fordert Sieglinde Nowak, stellvertretende Landesvorsitzende der ödp NRW. Die Landesregierung hingegen plane lediglich die Überprüfung auf Rechtmäßigkeit des Einsatzes durch eine dafür zu schaffende Kommission.

 

„Das ist zu wenig“, stellt die ödp-Politikerin klar. Der Richtervorbehalt sei ein hohes rechtsstaatliches Gut. Die unabhängige Überprüfung von weit in Bürger- und Menschenrechte eingreifender Befugnisse des Verfassungsschutzes funktioniere nur durch unabhängige Richter.

 

gez. Volker Reusing

Pressesprecher und Beisitzer des

ödp Landesverbandes NRW

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