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Pressemitteilung

Sieg für die kommunale Demokratie in NRW

ÖDP NRW zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs:

Landesvorsitzender Benjamin Jäger und Rechtsanwalt Dr. Schiller

(Münster) – Als einen großen Sieg für die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen sieht die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes NRW zur Sperrklausel im Kommunalwahlrecht.

Für die ÖDP war es bereits die dritte Klage gegen kommunale Sperrklauseln. Bereits 1999 und 2008 stellte sie vergleichbare Gesetze auf den „Prüfstand“ der Verfassungsrichter. In beiden Verfahren war die ÖDP erfolgreich mit ihrer Klage gegen den Landtag.

„Aller guten Dinge sind Drei.“ Die ÖDP hofft, dass nach der neuerlichen klaren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die etablierten Parteien endlich aufhören sich durch Verfassungstricks Vorteile bei den Kommunalwahlen verschaffen zu wollen.

Landesvorsitzender Benjamin Jäger und Rechtsanwalt Dr. Schiller

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