Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Hambacher See: ÖDP fordert Filterung des Rheinwassers auf Kosten von RWE – Bürgerbeteiligung jetzt nutzen

Planfeststellungsverfahren zum Tagebausee Hambach: Unterlagen liegen ab 09.11. aus, Einwendungen bis 22.12.2026 möglich

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen ruft die Bevölkerung dazu auf, sich am Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des Tagebausees Hambach zu beteiligen. Zugleich stellt die ÖDP klar: Sie wird das Verfahren genau beobachten und die Antragsunterlagen der RWE Power AG kritisch prüfen.

„Die Befüllung des Hambacher Sees, auch mit Rheinwasser, wird die Region, das Grundwasser und die Wasserqualität auf Generationen prägen. Hier darf nichts dem Zufall oder dem Kostendruck eines Konzerns überlassen werden“, erklärt die ÖDP NRW.

Filterung ist unverzichtbar
Nach dem bisherigen Planungsstand soll das Rheinwasser an der Entnahmestelle lediglich mechanisch von groben Schwebstoffen befreit werden. Das Rheinwasser ist jedoch nachweislich mit Spurenstoffen und mehreren tausend Schadstoffen belastet. Eine Zuleitung ohne weitergehende Reinigung in die Tagebaue lehnt die ÖDP ab.

„Das Rheinwasser muss zwingend gefiltert werden, bevor es in die Tagebaue gelangt. Die Kosten dafür trägt nach dem Verursacherprinzip der Bergbaubetreiber. Die Folgen des Braunkohletagebaus dürfen weder der Allgemeinheit noch künftigen Generationen aufgebürdet werden“, so der Vorstand des Landesarbeitskreises Wasser der ÖDP NRW.

Jetzt mitreden
Vom 09.11. bis einschließlich 08.12.2026 liegen die Antragsunterlagen zur Einsicht aus, darunter Berichte, Gutachten und Prognosen zu Natur, Umwelt, Seewasserqualität und Grundwasser. Sie sind online auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter „Bekanntmachungen“ sowie bei der Gemeinde Niederzier und der Stadt Elsdorf einsehbar.

Einwendungen können bis spätestens zum 22.12.2026 bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Auslegungsstellen eingereicht werden. Als unmittelbar betroffen sind 35 Städte und Gemeinden zwischen Köln und Bonn, im Rhein-Erft-Kreis, im Kreis Düren und im Rhein-Sieg-Kreis genannt.

Die ÖDP ruft alle Betroffenen und Interessierten auf,

  • die Unterlagen einzusehen, 

  • zu prüfen, ob Fragen zu Wasserqualität, Umweltfolgen und Langzeitrisiken beantwortet sind, 

  • Einwendungen und Bedenken fristgerecht einzureichen. 

„Nur wer sich beteiligt, wird gehört. Je mehr fundierte Einwendungen eingehen, desto weniger lassen sie sich ignorieren“, betont die ÖDP NRW.

Weitere Informationen und den Bekanntmachungstext gibt es unter: https://www.bra.nrw.de/-6334 .

Zurück