Pressemitteilung
Rheinwasser für die Tagebauseen: ÖDP NRW fordert lückenlose Schadstoffprüfung und volle Kostenübernahme durch RWE
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen sieht bei der geplanten Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler mit Rheinwasser erheblichen Klärungsbedarf bei der künftigen Wasserqualität und fordert, dass RWE Power sämtliche damit verbundenen Kosten trägt.
Nach dem Ende der Braunkohleförderung sollen die Restlöcher der Tagebaue Hambach und Garzweiler über eine rund 45 Kilometer lange Rheinwassertransportleitung geflutet werden. Die ÖDP NRW begrüßt grundsätzlich das Ziel einer ökologischen Rekultivierung, sieht in der aktuellen Planung jedoch mehrere ungelöste Probleme.
Entnahme nur mechanisch gefiltert
Am geplanten Entnahmebauwerk in Dormagen-Rheinfeld wird das Rheinwasser lediglich über eine Rechen- und eine Siebbandanlage von groben Schwebstoffen befreit. Eine Aufbereitung gegen gelöste Schadstoffe findet nicht statt. Die Entnahmestelle liegt zudem nur wenige Kilometer unterhalb der Einleitstelle der Industriekläranlage des Chemieparks Dormagen. Nach Einschätzung von Umweltwissenschaftlern reicht diese Fließstrecke im Rhein nicht aus, um eingeleitetes Abwasser gleichmäßig zu verdünnen.
Schadstoffprüfung noch nicht abgeschlossen
Die bislang erteilte Genehmigung umfasst den Bau der Transportleitung und die Wasserentnahme, nicht jedoch die eigentliche Flutung der Restlöcher. Für Letztere ist eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung mit erneuter Bewertung der Wasserqualität erforderlich. Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg wird die Liste der zu untersuchenden Stoffe derzeit noch in zuständigen Gremien diskutiert; unklar ist demnach auch, ob bislang unerforschte Substanzen im Rheinwasser dabei berücksichtigt werden.
„Es kann nicht sein, dass mit dem Bau der Pipeline längst begonnen wird, während die entscheidende Frage nach der künftigen Wasserqualität noch offen ist“, erklärt Frank Schulz, stellvertretender Landesvorsitzender der ÖDP NRW. „Erst prüfen, dann bauen – nicht umgekehrt.“
Grundwasser mit begrenzter Selbstreinigungskraft
Mit dem Ende der bergbaubedingten Sümpfung steigt das abgesenkte Grundwasser wieder an und vermischt sich mit dem zugeführten Rheinwasser. Für den sogenannten Nordraum nördlich von Garzweiler weisen Fachleute darauf hin, dass die dortigen Grundwasserleiter kaum natürliche reaktive Substanzen enthalten und Spurenstoffe daher nur schwer zurückhalten oder abbauen können. Diskutiert wird zudem eine langfristige Sulfatbelastung, die Teile des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung unbrauchbar machen könnte.
Kostenfrage: Verursacherprinzip statt Zahlungsverweigerung
Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW ist für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich ein Entgelt von 5 Cent pro Kubikmeter zu entrichten. Bei den geplanten Entnahmemengen von bis zu 340 Millionen Kubikmetern jährlich entspräche dies rund 17 Millionen Euro pro Jahr. RWE Power begründet seine Zahlungsverweigerung damit, es handle sich um eine „behördlich angeordnete Benutzung“. Ein von Umweltverbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hält diese Argumentation für nicht haltbar, da die Flutung vor allem dem eigenen wirtschaftlichen Interesse des Konzerns diene, seine bergrechtlichen Nachsorgepflichten erfüllen zu können.
„Wer die Kosten seines eigenen Bergbaubetriebs jahrzehntelang der Allgemeinheit aufbürden will, handelt gegen jedes Verursacherprinzip“, so Frank Schulz weiter.
Die ÖDP NRW fordert:
Keine Freigabe zur Flutung ohne verbindliche, unabhängige Prüfung aller relevanten Schadstoffe – einschließlich bislang unerforschter Substanzen
Wirksame technische Schutzmaßnahmen für das Grundwasser statt bloßer nachträglicher Beobachtung
Vollständige Kostentragung durch RWE Power nach dem Verursacherprinzip, einschließlich des gesetzlichen Wasserentnahmeentgelts
Volle Transparenz und frühzeitige, unabhängige Bürgerbeteiligung im weiteren Genehmigungsverfahren
